Teilerfolg gegen Staatstrojaner vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.08.2025 entschieden, den Einsatz von Staatstrojanern deutlich zu begrenzen. Damit war eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde teilweise erfolgreich – mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse. Das Gericht hat zeitgleich über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform. Die Klage gegen den Staatstrojaner