Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: 10.000 € Schadensersatz wg. Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen eines früheren Beschäftigten

WS/ September 15, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.07.2023 (Aktenzeichen: 3 Sa 33/22) entschieden, dass ein früherer Beschäftigter gegen ein Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 € wegen der unautorisierten Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen hat. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 82 DSGVO. Was lag der Klage zugrunde? Der Kläger machte u. a. immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung der

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Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf: Beschäftigter hat Anspruch auf Schadenersatz wg. Ausforschung durch eine vom Unternehmen beauftragte Detektei während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit

Gesunde_daten/ September 12, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Entscheidung vom 26.04.2023 (Aktenzeichen: 12 Sa 18/23) hat das LAG festgestellt, dass das Unternehmen „an den Kläger 1.500,00 Euro Entschädigung“ zu zahlen habe, weil die Ausforschung seines Verhaltens während seiner Arbeitsunfähigkeit unzulässig in dessen persönlichen Lebensbereich und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Das Untenehmen ließ den Kläger in der Zeit vom 25.02. – 04.03.2022 durch die Detektei

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1.000 € Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Powidatschl/ August 16, 2023/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 23.02.2023 (Aktenzeichen: 13 K 278/21) ein Schmerzensgeld nach Art. 82 Abs.1 DSGVO  zugesprochen, weil das Bundesverwaltungsamt durch ein Versehen neun Rechnungen und Liquidationen verschiedener Fachärzte aus dem Jahr 2019 unter Auflistung der einzelnen Leistungen und zum Teil unter der Benennung von Diagnosen sowie vier Rezepte für Medikamente an einen unbeteiligten Dritten. Im Gegenzug

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Arbeitsgericht Duisburg: 10.000 € Schadenersatz für einen Beschäftigten wegen fehlerhafter Auskunft

Datenschutzrheinmain/ Juli 30, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 44/23) einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens in Höhe von 10.000,00 € wg. fehlerhafter Auskunft auf sein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO zugesprochen. Nach dem Arbeitsgericht Oldenburg ist dies das zweite bundesdeutsche Arbeitsgericht, das einem betroffenen Beschäftigten Schadensersatz in dieser Höhe zugebilligt hat. Worüber hatte

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Arbeitsgericht Oldenburg: 10.000 € Schmerzensgeld für verspätete Datenschutz-Auskunft

Powidatschl/ März 21, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 09.02.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 150/21) entschieden, dass ein Unternehmen einem ehemaligen Beschäftigten wegen verspäteter Auskunftserteilung Schadensersatz i. H. v. 10.000 € zahlen muss. Der Kläger hatte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt. Das Unternehmen hatte die Auskunft über 20 Monate lang verweigert und erst im Laufe des Gerichtsverfahrens einzelne Auskünfte erteilt. Neben

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Die uneinsichtige Kita-Leitung – oder: Festhalten an illegaler Videoüberwachung kann teuer werden

CCTV-NeinDanke/ Januar 16, 2023/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hatte im Sommer 2022 in einem Rechtsstreit zu entscheiden, bei dem es um die Videoüberwachung eines von Wohnungsmieter*innen und einer Kindertagesstätte gemeinsam genutzten Fläche in dem Gebäudekomplex hing. Was ging der Gerichtsentscheidung voraus? Der Kläger ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Dort wohnt er mit seiner Frau und zwei Kindern. Die Beklagte betreibt eine Kindertagesstätte im selben Haus.

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Unnötiger Datenaustausch im Konzern kann immateriellen Schaden verursachen – Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) spricht Klägerin 2.000 e Schadensersatz zu

WS/ September 29, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht Hamm (NRW) hat einer Angestellten einer Klinik 2.000 € Schadensersatz auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO zugesprochen, weil innerhalb einer bundesweit agierenden Krankenhauskette mit sechs vd. Kliniken personenbezogene Daten transferiert wurden, die nicht für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich waren. Das stellte das Gericht mit Urteil vom 14.12.2021 (Aktenzeichen: 17 Sa 1185/20) fest. Im Arbeitsvertrag der Klägerin

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Dresden: Im Auftrag eines Vereins von einem Detektiv überprüft – 5.000 € Schadensersatz

Powidatschl/ September 27, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Es gibt nichts, was es nicht gibt – sagt der Volksmund. Und hat damit recht, wie ein Urteil am Oberlandesgerichts Dresden vom 30.11.2021 (Aktenzeichen: 4 U 1158/21) zeigt. Was war vorgefallen? Ein Mann bekundet Interesse an der Mitgliedschaft in einem Verein. Der Geschäftsführer des Vereins lässt in ihn ohne sein Wissen und seine Zustimmung durch eine Detektei überprüfen. Die Ergebnisse

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Oberlandesgericht Düsseldorf: Gesundheitsdaten unverschlüsselt an falsche E-Mail-Adresse versandt – 2.000 € Schadenersatz

Gesunde_daten/ Juni 27, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Was war passiert? Eine Frau (gesetzlich versichert) will zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dazu benötigt sie Unterlagen, die ihre bisherige Krankenkasse über sie hat. Sie bittet diese, ihr alle vorhandenen Daten an ihre private E-Mailadresse zu senden. Dies tut die bisherige Krankenkasse – aber erstens unverschlüsselt und zweitens an eine falsche Mailadresse. Als die Krankenkasse nach diversen Anrufen und anderen

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Arbeitsgericht Neuruppin verpflichtet Unternehmen zu Schadenersatz, weil Daten einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin nicht von der Firmenhomepage gelöscht wurden

WS/ Mai 5, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Löscht ein Unternehmen die Daten von ausgeschiedenen Mitarbeitern nicht von seiner Homepage, handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies begründet einen Anspruch auf Schadensersatz i. H. v. 1.000 €, so das Arbeitsgericht Neuruppin in einem Urteil vom 14.12.2021 (Aktenzeichen: 2 Ca 554/21) Das verklagte Unternehmen nannte den Namen der ausgeschiedenen Arbeitnehmerin weiterhin auf

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