Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: 10.000 € Schadensersatz wg. Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen eines früheren Beschäftigten
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.07.2023 (Aktenzeichen: 3 Sa 33/22) entschieden, dass ein früherer Beschäftigter gegen ein Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 € wegen der unautorisierten Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen hat. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 82 DSGVO. Was lag der Klage zugrunde? Der Kläger machte u. a. immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung der