Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i. H. v. 1,24 Mio. € gegen AOK
Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1.240.000,- Euro verhängt. Der Grund: Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele und erhob hierbei personenbezogene Daten der Teilnehmer, darunter