Amazon erlaubt keine grundlegende TLS Verschlüsselung – Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten eingelegt
Pressemitteilung von NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte vom 18.02.2020: „Grundlegende E-Mail-Sicherheit fehlt. Auf ihrem Weg zum Empfänger werden E-Mails von verschiedenen Unternehmen, Knotenpunkten und Dienstanbietern verarbeitet, die den Inhalt abfangen, manipulieren und unrechtmäßig verwenden können. Um diese Risiken zu verringern, ist es ein grundlegender Industriestandard, so-genannte TLS-Verschlüsselung für E-Mails zu verwenden. Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb: ‚TLS ist