Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen eröffnet
Bereits vor viereinhalb Jahren hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) eine Anordnung gegen Facebook erlassen, die einen solchen Massendatenabgleich untersagte. Nachdem Facebook dagegen gerichtlich vorging, wurde die Anordnung durch zwei Instanzen bestätigt. Die Thematik der Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook stellt sich jetzt erneut. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat ein neues Verfahren gegen die Facebook Ireland Ltd.