G20-Ermittlungen in Hamburg und biometrische Gesichtserkennung unter dem Blickwinkel der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Am 23.10.2019 hat das Verwaltungsgericht Hamburg sein Urteil gesprochen zur Klage der Hamburger Innenbehörde gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, eine biometrische Datenbank zu löschen, die von der Polizei im Zuge der G20-Ermittlungen genutzt wird. Der Klage der Innenbehörde wurde stattgegeben. In einer Stellungnahme des Hamburger Datenschutzbeauftragten vom 24.10.2019 wird dazu festgestellt: „Das Urteil des VG Hamburg wie auch die