Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO): Aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO – Bundestags-Drucksache 19/4671) weist aus datenschutzrechtlicher Sicht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf auf. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf soll die StPO angepasst werden, um künftig den Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Strafverfolgung und einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. I In