Auszahlung von Arbeitslosengeld und Hartz IV künftig auch an der Supermarkt-Kasse – oder: Falschspiel der Bundesagentur für Arbeit im Bezug auf Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Datenschutzrheinmain/ Dezember 5, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Anfang November 2017 gingen entsprechende Nachrichten zu diesem Thema durch die Medien. So meldete z. B. die Tagesschau: „Im Supermarkt Geld bekommen – und nicht zahlen. Das wird für Arbeitslose ohne Konto bald möglich sein. Denn die Bundesagentur für Arbeit ändert ihr Auszahlungsverfahren… Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit… Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 starten. Bislang standen dafür Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Diese Automaten sollen nun aus Kostengründen abgebaut werden… Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können. Dieser werde an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.“

  • Wie soll bei diesem Verfahren der Sozialdatenschutz gewährleistet werden?
  • Darf der Sozialdatenschutz mit Kostenersparnis aufgerechnet werden?

Diese Fragen stellte sich ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Es stellte deshalb auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)  eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Antwort der BA ging am 28.11.2017 beim anfragenden Bürger ein. Sie enthält viel Text, aber keine näheren Auskünfte zur Sache. Wg. zwei Punkten in der Antwort der BA wandte sich der anfragende Bürger Ende November an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI):

  • Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist seitens der BA eingebunden. Sofern Sie von der BfDI eine Stellungnahme wünschen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin, da die BA keine Verfügungsbefugnis über Unterlagen hat, welche nicht in ihrer Urheberschaft liegen.
  • Verträge mit Dritten. Verträge, die die BA mit Dritten abgeschlossen hat, können im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht ohne Zustimmung der Dritten herausgegeben werden… Bevor ein solches Drittbeteiligungsverfahren angestoßen wird, sind Sie als Antragsteller zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands Gebühren nach der IFG-Gebührenverordnung anfallen könnten. Die Höhe der Gebühren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden; die Gebührenspanne bewegt sich zwischen 30 € und 500 €…”

Am 05.12.2017 ging die Antwort der BfDI ein. Und oh Wunder – die BA wurde erwischt. Ihre Auskünfte sind lt. Stellungnahme der BfDI unrichtig bzw. rechtlich zweifelhaft. Die BfDI teilte dem anfragenden Bürger mit:

  • “… Sie baten ebenfalls um eine Einschätzung zur von der BA genannten Gebührenspanne. Vor dem Hintergrund Ihrer Bitte um Mitteilung der zu erwartenden Kosten halte ich diese grobe Information für unzulässig kurz. Die Behörde hätte m.E. eine Schätzung der voraussichtlichen Gebührenhöhe und des zugrundeliegenden Verwaltungsaufwands abgeben müssen.
  • Darüber hinaus baten Sie um Zusendung der Stellungnahme der BfDI an die BA zum geplanten Verfahren der Auszahlung von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen. Eine solche schriftliche Stellungnahme zur Bewertung des genannten Verfahrens wurde von Seiten der BfDI bisher gegenüber der BA nicht abgegeben und liegt deshalb im Sinne des IFG auch nicht als amtliche Information vor. Dies ist darin begründet, dass die BfDI erst durch die Presse von der geplanten Auszahlung von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen erfahren hat. Da also erst im November ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wurde, dauert die Prüfung noch an…”

 Ein Schelm, wer da Böses über die Bundesagentur für Arbeit denkt!

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