Datenschützer Rhein Main fordern bessere Personal- und Stellenausstattung für den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt sowie Schaffung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros

Datenschutzrheinmain/ Juli 9, 2018/ alle Beiträge, Frankfurter Datenschutzbüro, Hessischer Datenschutz, Jobcenter Frankfurt, Regionales/ 0Kommentare

In einem Schreiben vom 09.07.2018 an den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), den Personaldezernenten Stefan Majer (Grüne) und die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eine deutliche Verbesserung für die Arbeitsfähigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt gefordert.

Im Schreiben wird dazu ausgeführt: “Unter den Bedingungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt (bDSB) eine wichtige Aufgabe. Mit einer Personalausstattung von derzeit zwei Planstellen für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich behördlicher Datenschutz kann das Referat Datenschutz und IT-Sicherheit dieser Aufgabe aber nur unzureichend wahrnehmen. Immerhin gilt es den Datenschutz von 70 Ämtern und Betrieben zu überwachen. Alleine bei der Videoüberwachung kommt eine Mehrzahl dieser Ämter ihrer Dokumentationspflichten bereits jetzt nicht nach. Dem behördlichen Datenschutzbeauftragten fehlen derzeit die Ressourcen verwaltungsinterne Konfliktverfahren zu führen und zu gestalten. Hierzu fordert die EU DSGVO im ErwG 97 ‘völlig unabhängige’ Datenschutzbeauftragte, was die personelle Ausstattung einschließt, ja voraussetzt… Ausweislich des 9. Tätigkeitsberichts des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt für die Jahre 2015/2016 nahm dieser die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe mit Ausnahme des Klinikums Frankfurt Höchst sowie die eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) einschließlich deren Tochterunternehmen und die Städtischen Bühnen Frankfurt GmbH wahr. In den genannten Arbeitsbereichen sind mehr als 10.000 Menschen beschäftigt. Die Wahrnehmung dieser umfangreichen Aufgaben mit zwei, künftig ggf. drei Planstellen erscheint vor dem Hintergrund einer Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) völlig unzureichend.”

Die BfDI hat anlässlich einer Überprüfung des Jobcenters Frankfurt am 01.10.2015 festgestellt: “… teilten Sie mit, der bDSB werde seine Aufgabe künftig in Vollzeit ausüben. Im Haushaltsplan 2015 sei dementsprechend eine Vollzeitstelle für die Tätigkeit des bDSB vorgesehen. Angesichts der Größe Ihres Jobcenters, der Anzahl der Mitarbeiter, der Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften und der Vielfalt der mit der Tätigkeit als bDSB einhergehenden Aufgaben halte ich diesen Umfang für angemessen…” Das Jobcenter Frankfurt verfügt über ca. 750 Planstellen. Dies als Bezugsgröße genommen, müsste allein für das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt die Personalkapazität des bDSB bei knapp zwei Vollzeitstellen liegen; für den gesamten Bereich, den der bDSB der Stadt Frankfurt zu überwachen hat, errechnet sich eine Personalkapazität von mindestens 15 Planstellen.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fordert von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung daher, “mit dem Haushalt für 2019 in einem ersten Schritt die Zahl der Planstellen für die Tätigkeit des bDSB von drei auf sechs zu verdoppeln und in den Folgejahren die Personalkapazität in diesem Bereich dem genannten Bedarf weiter anzupassen.”

Darüber hinaus erinnert die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an ihre erstmals im Jahr 2013 erhobene Forderung, ein Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro zu errichten.

Zur Begründung dieser Forderung wird auf folgende Sachverhalte verwiesen: “Viele Bürger*innen können mangels konkreter Kenntnisse ihre Rechte zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht nutzen. Die bisher vorhandene Service- und Beratungs-Infrastruktur (Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte) ist nach unserer Wahrnehmung nicht geeignet, den Informations- und Beratungsbedarf der BürgerInnen ausreichend und bürgernahe sicher zu stellen. Wir halten aus diesen und anderen Gründen daher die Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros für notwendig, das folgende Aufgaben wahrnehmen soll: Bürgerberatung, Schulung, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit… Um einem zu erwartenden Einwand („Wer soll das bezahlen?“) zu begegnen, möchten wir auf Einrichtungen hinweisen, die die Stadt Frankfurt in den letzten Jahren ohne gesetzlichen Auftrag geschaffen und finanziert hat, die ihre Berechtigung und gesellschaftliche Relevanz unter Beweis gestellt haben und die heute niemand mehr missen möchte. Stellvertretend seien genannt: Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt/Main, das Energiereferat. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros auch für diese Einrichtung gelten wird.”

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