Kein Bahn-Ticket nur gegen Mailadresse – Verbraucherzentralen fordern analoge Alternativen ohne Herausgabe von Daten

Datenschutzrheinmain/ September 16, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Deutsche Bahn gibt seit dem 09.06.2024 ihre BahnCard ausschließlich digital aus. Zwar wird auch ein PDF mit QR-Code angeboten, jedoch ist immer ein Kundenkonto Voraussetzung. Fahrkarten zum Sparpreis oder Super Sparpreis verkauft die Deutsche Bahn seit Oktober 2023 ausschließlich, wenn Verbraucher*innen eine Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben – auch beim Schalterverkauf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert gemeinsam mit Verbraucherzentralen und

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Deutsche Bahn AG: Mobilität für alle gewährleisten; günstig Bahnfahren auch weiter ohne Digitalzwang sicherstellen

WS/ Mai 25, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Die BahnCard soll es künftig nicht mehr als physische Plastik-Karte geben, sondern nur noch rein digital auf dem Smartphone bzw. in der App „DB-Navigator“. Die vollständige Umstellung sei laut Deutsche Bahn AG (DB) für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen. Die DB begründet diesen Schritt mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft, die zu 60 Prozent bereits das digitale

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Deutsche Bahn (DB): Bahncard 25 und 50 ab Juni nur noch digital – Bahncard 100 weiter als Plastikkarte

Datenschutzrheinmain/ März 17, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 3Kommentare

Die Bahncard (BC) 25 und 50, die Rabattkarten der Deutschen Bahn für Viel- und Häufig-Fahrer*innen, sollen ab 09.06.2024 nur noch „digital” ausgegeben werden. Das bedeutet für die Kund*innen der DB: Billigere Zugfahrkarten gibt es nur noch bei Nutzung der App der DB oder aber als Papierausdruck, der aber auch nur über ein Online-Kundenkonto zu erhalten ist. Die DB hat Ihren

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Bundespolizei übernimmt Fahrkartenkontrolle im ICE

Schuetze/ März 16, 2017/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

– Wie der Datenhunger keine Grenzen mehr kennt – Mannheim, 16.3.2017, nach 14:00h, der ICE, in dem ein Unternehmer auf einer ganz normalen Dienstfahrt unterwegs ist, wird zum Einsatzort der Bundespolizei. Er wird vom Fahrkartenkontrolleur aufgefordert, seine Fahrkarte und Bahncard vorzuzeigen. Der Unternehmer, in ein Telefonat vertieft, zeigt die elektronische Fahrkarte auf seinem Smartphone, bereit zum Einscannen für das Gerät

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