Twitter-Nutzung durch Unternehmen ist geeignet, Leistung und Verhalten von Beschäftigten zu überwachen

Datenschutzrheinmain/ November 20, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht Hamburg in einer Entscheidung vom 13.09.2018 (Aktenzeichen: 2 TaBV 5/18) Was ging dem voraus? Ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg betreibt durch mehrere Tochtergesellschaften Kinos in Deutschland. Auf Twitter richtete es einen Account ein, der unternehmensübergreifend für alle Kinos genutzt wurde. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) des Unternehmens verlangte die Deaktivierung des Twitter-Accounts durch das Unternehmen

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht lässt überlange Speicherung von Bilddateien zu

Datenschutzrheinmain/ August 24, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

In einem am 23.08.2018 durch Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts bekannt gewordenem Urteil (Aktenzeichen: 2 AZR 133/18) ­hat das BAG entschieden, dass die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig seien, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Im vorliegenden Fall

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Überprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen. Im März 2018 wurde bekannt, dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt  auf der Grundlage des § 13a HSOG alle Beschäftigten in Einrichtungen der Hilfe für Geflüchtete einer vergleichbaren Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen wollte. Im Mai

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Landesarbeitsgericht Thüringen: Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Arbeitsgebers auf die private Handynummer von Beschäftigten

Datenschutzrheinmain/ Mai 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Beschäftigte sind nach zwei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts  Thüringen (Aktenzeichen: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können. So begründete das LAG am 16.05.2018 seine Entscheidungen in zwei gleichlautenden Fallkonstellationen. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe

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Stadt Frankfurt: Ausweichende Antworten zu polizeiliche „Sicherheitsüberprüfungen“ bei Beschäftigten, die in Einrichtungen für Geflüchtete arbeiten

Datenschutzrheinmain/ April 20, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales/ 0Kommentare

Am 19.04.2018 tagte der Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Auf der Tagesordnung ein Antrag der Fraktion Die Linke, der unter der Überschrift  „Auf dem Weg zum Frankfurter Radikalenerlass?“ drei Forderungen enthält: „Die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement unterlässt die Aufforderung an die freien Träger, von ihren Mitarbeiter*innen Einwilligungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu verlangen. Die bisher erhobenen Daten werden umgehend gelöscht.  Die

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Stadt Frankfurt: Polizeiliche „Sicherheitsüberprüfungen“ auf unsolider Rechtsgrundlage angefordert – nach Protesten erfolgt ein Rückzieher

Datenschutzrheinmain/ April 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Für große Aufregung, Protest und Verärgerung bei den Beschäftigten, den Betriebsräten und Geschäftsleitungen freigemeinnütziger und privater Unternehmen, die in der Arbeit mit Geflüchteten tätig sind, sorgte im März 2018 eine Mail der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt. Die Unternehmen wurden in Kenntnis gesetzt, dass “alle Personen, die in Flüchtlingsunterkünften zu Dienstleistungen eingesetzt werden, einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden” sollen. Dabei

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Erfolg! Stadt Frankfurt muss geplante politische „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ bei MitarbeiterInnen von Flüchtlingseinrichtungen zurücknehmen

Datenschutzrheinmain/ April 17, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales/ 0Kommentare

Für große Aufregung, Protest und Verärgerung bei den Beschäftigten, den Betriebsräten und Geschäftsleitungen  freigemeinnütziger und privater Unternehmen, die in der Arbeit mit Geflüchteten tätig sind, sorgte im März 2018 eine Mail der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement der Stadt Frankfurt. Die Unternehmen wurden in Kenntnis gesetzt, dass „alle Personen, die in Flüchtlingsunterkünften zu Dienstleistungen eingesetzt werden, einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden“ sollen. Dabei

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Herford (Westf.): Klage von 3 Beschäftigten gegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Datenschutzrheinmain/ Januar 23, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Radio Herford meldet am 23.01.2018: „Vorm Herforder Arbeitsgericht klagen drei Mitarbeiter einer Firma gegen ihre Chefin. Sie haben Probleme mit mehreren Videokameras, die in ihren Büros installiert wurden. Heute war Verhandlungsauftakt. Die klagenden Mitarbeiter sagen, sie hätten mit ihrer Chefin vereinbart, dass die neuen Kameras nur außerhalb der Arbeitszeit angeschaltet werden – also nicht zwischen 7 und 17 Uhr. Und

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Landesarbeitsgericht Hamm (NRW): Unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Beweisverwertungsverbot für Aufnahmen, die drei Monate gespeichert wurden

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Kontrolle von Beschäftigten durch ein Unternehmen per Videoüberwachung ist nur in engen Grenzen zugelassen. Unzulässige Aufnahmen können daher bei Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsplatz nicht als Beweis dienen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (NRW) in einem Urteil vom 12.06.2017 (Aktenzeichen.: 11 Sa 858/16) hingewiesen. Der zu bewertende Sachverhalt: Ein Ladenlokal wurde durch drei Videokameras überwacht. Darauf wurde auch sichtbar hingewiesen;

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Landesarbeitsgericht Hessen: Heimlicher Mitschnitt eines Personalgesprächs rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Datenschutzrheinmain/ Januar 4, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Ein Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen war und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufgenommen hatte, darf außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Urteil vom 23.08.2017 (Aktenzeichen:  6 Sa 137/17). Dem Beschäftigten wurde der Vorwurf gemacht, andere KollegInnen beleidigt und verbal bedroht zu haben. Er wurde deshalb zunächst abgemahnt und zu einem späteren Zeitpunkt

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