Verarbeitung privater Kontaktdaten von Beschäftigten durch Unternehmen ist grundsätzlich unzulässig

WS/ Mai 4, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Verarbeitung von privaten Kontaktdaten (Telefonnummern, Mailadressen etc.) der Beschäftigten durch ein Unternehmen ist grundsätzlich unzulässig. Darauf weist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in ihrem Tätigkeitsbericht für 2023 hin. Grundsätzlich dürfen personenbezogenen Daten der Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn es für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Im Abschnitt „2.2.7 Verarbeitung privater Kontaktdaten (E-Mail-Adressen und Telefonnummern) von Beschäftigten durch

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Bundesrat möchte betriebliche Datenschutzbeauftragte weitestgehend abschaffen

Datenschutzrheinmain/ März 14, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Bundesregierung hat im Februar 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen und Bundestag und Bundesrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Bundesrat wird in der Sitzung vom 22.03.2024 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen. Drei Ausschüsse des Bundesrats haben dazu eine Beschlussempfehlung vorbereitet. In dieser Beschlussempfehlung (dort S. 14) wird zu § 38 BDSG lapidar

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Amazon in Frankreich: Bußgeld i. H. v. 32 Mio. € verhängt wg. unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Videoüberwachung von Beschäftigten

CCTV-NeinDanke/ Februar 9, 2024/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, EU-Datenschutz, Internationales, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Unternehmen Amazon France Logistique (AFL) hat, um den Leistungsdruck auf die Beschäftigten zu erhöhen, in seinen Niederlassungen ein perfides Überwachungssystem eingesetzt, das die Aktivitäten und Leistungen der Beschäftigten detailliert überwacht und dokumentiert: Alle Mitarbeiter*innen in den Lagerhallen erhielten Scanner, damit ihre Tätigkeit in Echtzeit überwacht werden konnte. Jeder Scan führte zur Aufzeichnung von Daten, die zur Berechnung von Indikatoren

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Arbeitsgericht Duisburg: Beantwortung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehrens muss „unverzüglich“ erfolgen

Datenschutzrheinmain/ November 27, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 03.11.2023 (Aktenzeichen: 5 Ca 877/23) hat das Arbeitsgericht Duisburg einem Betroffenen wegen der verspäteten Beantwortung eines Auskunftsersuchens eine Entschädigung in Höhe von 750 € zugesprochen. Der Kläger hatte sich mehrere Jahre vor seinem Auskunfstbegehren bei dem beklagten Unternehmen – erfolglos – um eine Anstellung beworben. Er wollte mit seinem Auskunftsbegehren feststellen, ob das Unternehmen noch über personenbezogene

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Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg: Nach Beendigung des Arbeitsvertrags besteht Anspruch auf Löschung einer Abmahnung

WS/ Oktober 20, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 28.07.2023 (Aktenzeichen: 9 Sa 73/21) hat das LAG Baden-Württemberg u. a. festgestellt: „Der Arbeitnehmer kann nach Art.17 Abs.1 DSGVO nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen.“ Über welchen Sachverhalt hatte das LAG zu entscheiden? Ein ehemaliger Auszubildender verklagte seinen ehemaligen Ausbildungsbetriebauf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sowie auf Erteilung

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: 10.000 € Schadensersatz wg. Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen eines früheren Beschäftigten

WS/ September 15, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.07.2023 (Aktenzeichen: 3 Sa 33/22) entschieden, dass ein früherer Beschäftigter gegen ein Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 € wegen der unautorisierten Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen hat. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 82 DSGVO. Was lag der Klage zugrunde? Der Kläger machte u. a. immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung der

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Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf: Beschäftigter hat Anspruch auf Schadenersatz wg. Ausforschung durch eine vom Unternehmen beauftragte Detektei während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit

Gesunde_daten/ September 12, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Entscheidung vom 26.04.2023 (Aktenzeichen: 12 Sa 18/23) hat das LAG festgestellt, dass das Unternehmen „an den Kläger 1.500,00 Euro Entschädigung“ zu zahlen habe, weil die Ausforschung seines Verhaltens während seiner Arbeitsunfähigkeit unzulässig in dessen persönlichen Lebensbereich und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Das Untenehmen ließ den Kläger in der Zeit vom 25.02. – 04.03.2022 durch die Detektei

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Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg zu Regeln bei der Auswertung von Diensthandys, die auch für private Nutzung zugelassen sind

WS/ August 12, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 27.01.2023 (Aktenzeichen: 12 Sa 56/21) hat das LAG Baden-Württemberg u. a. festgestellt: „1. … 3. Hat der Arbeitgeber die Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel (E-Mail; WhatsApp) erlaubt, ist im Rahmen von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG bei deren Auswertung eine verschärfte Verhältnismäßigkeitskontrolle durchzuführen… 4. Bei erlaubter Privatnutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts darf eine verdachtsunabhängige Überprüfung durch den Arbeitgeber

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215.000 € Bußgeld wegen Aufzeichnung besonders geschützter Daten über Beschäftigte in der Probezeit

WS/ August 2, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 € verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Um mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit vorzubereiten, führte eine Vorgesetzte auf Weisung der Geschäftsführung des Unternehmens von März bis

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Arbeitsgericht Duisburg: 10.000 € Schadenersatz für einen Beschäftigten wegen fehlerhafter Auskunft

Datenschutzrheinmain/ Juli 30, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 44/23) einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens in Höhe von 10.000,00 € wg. fehlerhafter Auskunft auf sein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO zugesprochen. Nach dem Arbeitsgericht Oldenburg ist dies das zweite bundesdeutsche Arbeitsgericht, das einem betroffenen Beschäftigten Schadensersatz in dieser Höhe zugebilligt hat. Worüber hatte

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