Verarbeitung privater Kontaktdaten von Beschäftigten durch Unternehmen ist grundsätzlich unzulässig
Die Verarbeitung von privaten Kontaktdaten (Telefonnummern, Mailadressen etc.) der Beschäftigten durch ein Unternehmen ist grundsätzlich unzulässig. Darauf weist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in ihrem Tätigkeitsbericht für 2023 hin. Grundsätzlich dürfen personenbezogenen Daten der Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn es für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Im Abschnitt „2.2.7 Verarbeitung privater Kontaktdaten (E-Mail-Adressen und Telefonnummern) von Beschäftigten durch