Stellungnahme der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Volksbegehren für den Ausbau der Videoüberwachung

Datenschutzrheinmain/ März 8, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Am 08.03.2017 hat Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf der privaten Initiative „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ veröffentlicht.

Ihre Bewertung des Gesetzentwurf lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und entspricht juristisch einem glatten Verriss des insbesondere von CDU-PolitikerInnen und Polizeigewerkschaften unterstützten Textes. Die Bewertung in Kurzfassung:

  1. Der von der Initiative vorgelegte Gesetzesentwurf ist in seiner derzeitigen Form verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Insbesondere lässt der vorgelegte Gesetzesentwurf jegliche Verhältnismäßigkeit sowie die Beachtung des staatsrechtlichen Bestimmtheitsgebots vermissen.
  2. Die Initiative hat mit ihrem Gesetzentwurf den Eindruck erweckt, dass damit eine verbesserte Aufklärung von Straftaten möglich sei, obwohl das Land Berlin insoweit keine Gesetzgebung hat.
  3. Die geforderte umfassende, anlasslose Ausweitung der Videoüberwachung und unterschiedslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat verstößt gegen europäische und nationale Datenschutzvorschriften. Zweck und Anlass der Datenverarbeitung sind nicht hinreichend bestimmt.
  4. Die Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung werden miteinander verwoben und nicht klar abgegrenzt.
  5. Auf dem Vordruck für die Unterschriftenliste, den das Bündnis auf seiner Webseite veröffentlicht, wird zwar in Kurzform über einige Punkte der Gesetzesvorlage informiert, jedoch mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass laut Gesetzentwurf zusätzlich zu den Videoaufnahmen auch Tonaufnahmen erfolgen sollen. Tonaufnahmen, in die Betroffene nicht einwilligen, stellen einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind daher wesentliche Bestandteile des geplanten Gesetzes. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person, die sich mit ihrer Unterschrift für mehr Videoüberwachung in Berlin einsetzt, darüber hinaus auch eine Tonüberwachung befürwortet.
  6. Es bestehen daher auch Zweifel, ob die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren rechtmäßig durchgeführt wurde.

Niklas Schrader, Sprecher für Datenschutz, Verfassungsschutz und Drogenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 08.03.2018 mitgeteilt: „…die Initiatoren des Volksbegehrens haben uns heute… einen überarbeiteten Gesetzentwurf zugeschickt… Nach erster Durchsicht ist es keine umfassende Überarbeitung. Insbesondere die Kennzeichnung der VÜ ist nun verpflichtend. Viele von Prof. Roggan und der Datenschutzbeauftragten monierte Punkte sind aber noch drin…“

 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*