Spanien: Bußgeld gegen privaten Kamerabetreiber, der den öffentlichen Straßenraum überwachte

CCTV-NeinDanke/ Januar 21, 2021/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Internationales, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Die spanische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Agencia española protección datos) teilte am 20.01.2021 mit, dass sie gegen den Betreiber von Videoüberwachungskameras, die auf den öffentlichen Straßenraum ein Bußgeld von 2.000 € verhängt hat, das sie wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 1.200 EUR reduzierte.

Eine von der Überwachung betroffene Person reichte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein, da auf der Fassade eines Gebäudes Kameras angebracht waren, die auf Teile des öffentlichen Raums ausgerichtet waren. Die Kameras waren dabei so platziert, dass sie den Zugang zum Haus und dem angeschlossenen Warenlager des Beklagten überblickten. Eine Aufzeichung fand nicht statt. Laut Veröffentlichung von Agencia española protección datos vom 21.01.2021 erklärte der für die Kameraüberwachung Verantwortliche: „Der überwachte Bereich wird durch ein Hinweisschild mit einer E-Mail-Adresse informiert, unter der Sie Informationen über die Bilder anfordern können, wobei zu beachten ist, dass die Bilder nicht gespeichert oder angezeigt werden. Die Kameras wurden installiert, um den Zugangsbereich zum Haus und das Industriegebäude zu überwachen, in dem das gesamte Material und die Werkzeuge meiner Geschäftstätigkeit aufbewahrt werden… Wie bereits erwähnt, werden die Bilder nicht gespeichert, sie werden nicht visualisiert und die Installation der Kameras dient neben der Vermeidung von Diebstahl auch als Testlabor für das Unternehmen zur Überprüfung der Geräte…“ (Seite 2 der Veröffentlichung – übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Die spanische Datenschutz-Aufsichtsbehörde bewertete den Sachverhalt wie folgt: „Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Einzelne dafür verantwortlich ist, dass die installierten Systeme mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen. Die Installation dieser Art von Geräten muss mit dem obligatorischen Informationsschild versehen sein, auf dem die Zwecke und die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche Person angegeben sind, falls zutreffend. In jedem Fall müssen die Kameras auf den privaten Raum ausgerichtet sein, um zu vermeiden, dass Nachbarn mit dieser Art von Gerät eingeschüchtert werden, sowie Durchgangsbereiche desselben ohne begründeten Anlass zu kontrollieren, noch kann diese Art von Gerät verwendet werden, um Bilder des öffentlichen Raums zu erhalten, da dies die ausschließliche Zuständigkeit der staatlichen Sicherheitskräfte und Korps ist.“ (Seite 3 der Veröffentlichung – übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

 

1 Kommentar

  1. Soviel zur Theorie. In der Realität ist es leider so dass jeder Privatbetreiber nach Belieben den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus filmt und sich nicht auf Hilfe durch Datenschutzbeauftragte verlassen können.

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