Seit 18. Juli neu im Angebot der Hessischen Landesregierung: Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) startet Facebook-Fanpage @umwelthessen

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Facebook-Fanpages sind schon lange im Visier der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Am 05.09.2018 fasste die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen Beschluss zu Facebook Fanpages. Darin wird zu Beginn festgestellt: „Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben. Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.“ Der Entschließung ist ein Fragebogen angefügt, den Facebook-Fanpage-Betreiberinnen abarbeiten sollen.

Am 18.07.2019 hat die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) die Facebook-Fanpage @umwelthessen neu gestartet.

Ein Leser dieser Homepage hat diese Twitter-Nachricht veranlasst, eine Anfrage nach § 80 ff Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) an das hessische Umweltministerium zu stellen und der Redaktion gestattet, seine Fragen in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Dem kommen wir gerne nach.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 18.07.2019 eine Facebook Fanpage Umweltministerium Hessen @umwelthessen gestartet. Dazu habe ich einige Fragen, zu denen ich auf der Grundlage der §§ 80 ff HDSIG um Auskunft bitte:

1. Kennen Sie den Beschluss der Datenschutzkonferenz Konferenz vom 05.09.2018 zu Facebook-Fanpages?

2. Haben Sie den in diesem Beschluss enthaltenen Fragenkatalog beachtet und abgearbeitet? Mit welchem Ergebnis? Beantworten Sie diese Frage bitte detailliert unter den Fragen 2.1 – 2.8.

2.1. In welcher Art und Weise wird zwischen Ihnen und anderen gemeinsam Verantwortlichen festgelegt, wer von Ihnen welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt? (Art. 26 Abs. 1 DSGVO)

2.2. Auf Grundlage welcher Vereinbarung haben Sie untereinander festgelegt, wer welchen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nachkommt?

2.3. Auf welche Weise werden die wesentlichen Aspekte dieser Vereinbarung den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt?

2.4. Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DSGVO) erfüllt werden können, insbesondere die Rechte auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO?

2.5. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnenund Besucher von Fanpages? Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert? Inwieweit werden aufgrund der Besuche von Facebook-Fanpages Profile erstellt oder angereichert? Werden auch personenbezogene Daten von Nicht-Facebook-Mitgliedern zur Erstellung von Profilen verwendet? Welche Löschfristen sind vorgesehen?

2.6. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden beim Erstaufruf einer Fanpage auch bei Nicht-Mitgliedern Einträge im sogenannten Local Storage erzeugt?

2.7. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb des Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren gespeichert?

2.8. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um Ihren Verpflichtungen aus Art. 26 DSGVO als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher gerecht zu werden und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen?

3. Haben Sie zu den in 2.1. – 2.8. genannten Themen wie auch immer geartete vertragliche Vereinbarungen mit Facebook oder anderen beteiligten Dritten abgeschlossen? Wenn Ja, beantrage ich, mit die entsprechenden Vertragsunterlagen in Kopie in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

4. Ihre erste Nachricht auf Ihrer Facebook-Fanpage lautet: „Hallo Facebook! Umweltpolitik, Klimaschutz, Landwirtschaft & Verbraucherschutz gehen uns alle an! Wir möchten mit euch über die Zukunft Hessens & unserer Erde sprechen! Liked & teilt unsere neue Seite!“

4.1. Kennen Sie den Unterschied zwischen „Du“ und „Sie“ in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation in der deutschen (Amts-)Sprache?

4.2. Warum sprechen Sie als Behörde Bürger*innen dann nicht korrekt mit Sie an? „Euch“ entspricht nach herrschendem Sprachverständnis eher einem „Du“ als einem „Sie“.

4.3. Gibt es eine Rechtsgrundlage, die es gestattet, dass hessische Behörden in öffentlichen Verlautbarungen die angesprochenen Bürger*innen in (mindestens indirekter) Du-Form ansprechen? Wenn Ja, beantrage ich, mit die entsprechende Rechtsgrundlage in Kopie in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.“

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