Schwenninger Krankenkasse fordert: Weitergabe der Daten aus persönlichen Gesundheits-Apps an Ärzte und Versicherer gesetzlich regeln
Nur weil lt. einer von ihr in Auftrag gegebenen Umfrage „die Hälfte der Deutschen zwischen 14 und 34 Jahren… das Sammeln persönlicher Körper- und Fitnessdaten über Apps, Smartwatches oder Aktivitätstracker gut“ findet, fordert die Schwenninger Krankenkasse, dass durch entsprechende Regelungen im E-Health-Gesetz auch diese Daten in die Telematik-Datenbanken Eingang finden.
In einer Presserklärung vom 20.01.2015 erklärt Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger: „Immer mehr Menschen verwenden nicht nur Schrittzähler, sondern erfassen auch ihre Vitalfunktionen wie Puls, Blutdruck oder Schlafrhythmus digital. Gerade in der Lebenswelt junger Erwachsener sind digitale Gesundheitshelfer längst Realität“. Bislang sei davon jedoch kaum etwas in der medizinischen Versorgung angekommen, Bröske fordert daher: „Das E-Health-Gesetz muss das jetzt ändern. In anderen Ländern werden Erkenntnisse aus elektronisch erfassten Informationen längst erfolgreich zur Beratung und Behandlung von Patienten eingesetzt.“ In Deutschland hingegen werde beispielsweise das Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte nicht ausgeschöpft, kritisiert er. „Die Karte kann mehr und das muss endlich angepackt werden.“ Ziel sollte es sein, auch die über Apps gewonnenen Gesundheitsdaten in die zu schaffende telemedizinische Infrastruktur zu integrieren.
Die Schwenninger Krankenkasse reiht sich mit ihren Forderungen ein unter den Lobbyisten der IT-Gesundheitsindustrie, die bereits seit längerem eine Öffnung der Telematik-Datenbanken für privat erhobene Gesundheitsdaten fordern.
Vielleicht sollte ein Jurist, am besten ein aktueller oder ehemaliger Verfassungsrichter, dem Herrn Bröske und der Schwenninger Krankenkasse erläutern, dass es nicht angehen kann, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur deshalb außer Kraft zu setzen, weil eine Minderheit vom StaatsbürgerInnen bereit sind, für sich darauf zu verzichten, aus welchen Gründen auch immer.
Ein großes Problem sind auch Statements der Art: „Unverzichtbar“, so betont der Kassenvorstand, „ist bei allen telemedizinischen Anwendungen die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit.“
Wir schreiben einfach in ein Gesetz, dass das gewährleistet sein muss. Genausogut könnte man versuchen, gesetzlich zu regeln, dass die Schwerkraft and Sonn- und Feiertagen zu Erholungszwecken nur halb so groß zu sein hat.