Polizei in Nürnberg lehnt Videoüberwachung in einem Freizeitgelände ab
Der Bayerische Rundfunk meldet am 21.11.2016: „Nach Grapscher-Serie in Nürnberg: Polizei gegen Videoüberwachung am Wöhrder See“
Was ging dieser Stellungnahme voraus? O-Ton Bayerischer Rundfunk: „Das Thema war aufgekommen, da seit Mitte 2015 rund um den See mehrere Joggerinnen begrapscht worden waren…Viele Medien hatten über den sogenannten Rad-Grapscher berichtet, was nach Einschätzung der Polizei zu einer ‚erheblichen Beeinträchtigung der subjektiven Sicherheitslage‘ führte. Daraufhin war im Rechtsausschuss (des Nürnberger Stadtparlaments) die Frage nach einer Videoüberwachung aufgekommen…“. Was auch sonst? – könnte man meinen. In Deutschland scheint in der Wahrnehmung von Lokal-, Landes– und Bundespolitikern nahezu jeder politischen Couleur Videoüberwachung zum Allheilmittel bei der Sicherung der öffentlichen Ordnung zu mutieren.
Die Polizeiführung in Nürnberg ist von diesem Überwachungsvirus scheinbar nicht total befallen. Der Bayerische Rundfunk meldet: „Die Polizei ist aus mehreren Gründen gegen eine Videoüberwachung der Areale: Um eine Videoüberwachung rechtlich zu rechtfertigen, müsste der entsprechende Bereich ein ‚Kriminalitätsbrennpunkt* sein. Dem sei aber nicht so. Außerdem wäre eine lückenlose Videoüberwachung sehr teuer – vor allem angesichts der Größe des Sees. Dabei würden nicht nur die Kosten für die Installation der Kameratechnik anfallen. Es müssten auch sämtliche abgefilmten Bereiche entsprechend beleuchtet werden. Die Polizei will daher weiterhin auf gezielte polizeiliche Einzelmaßnahmen setzen.“
Eine durchaus begrüßenswerte, von nüchterner Faktenanalyse geprägte Stellungnahme. Dazu passt eine Meldung des Bayerischen Rundfunks, die bereits am 02.11.2016 veröffentlicht wurde: „Die Nürnberger Polizei hat den sogenannten Po-Grapscher vom Wöhrder See mit Hilfe einer extra eingesetzten Fahrradstreife festgenommen.“ Geht doch! – auch ohne Videoüberwachung.