Passau: Klage gegen Videoüberwachung in Vorbereitung
Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Passau vom 14.05.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Videoüberwachung des Klostergartens, einer innerstädtischen Parkanlage, zu installieren. Der Beschluss war hoch umstritten und wurde im Passauer Stadtrat mit einer Mehrheit von 25 : 16 beschlossen. Die Kosten dafür: 385.000 €. Im Dezember 2018 wurde die Überwachungskameras dann aktiviert.
Am 12.02.2019 meldet der Bayrische Rundfunk: „Noch keine zwei Monate läuft die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten. Jetzt regt sich Widerstand: Vertreter von der Linken und den Grünen wollen eine Klage einreichen.“
Die Klage wird juristisch begleitet und unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF). Die GFF informiert auf ihrer Homepage:„Als „Tatort“ ist der Platz bisher kaum aktenkundig geworden. Im Jahr 2017 wurden vier Körperverletzungsdelikte und ebenso viele Beleidigungen aufgezeichnet. Daneben wurden 34 Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verstöße gegen die Grünanlagensatzung der Stadt Passau, daher v.a. Alkoholkonsum, Entsorgung von Müll, Verrichtung der Notdurft und Lärm) und 15 Fälle von geringfügigen Delikten der Rauschgiftkriminalität registriert. Bis auf die Rauschgiftkriminalität und die Beleidigungen macht sich ein Rückgang der Kriminalität bemerkbar. Insgesamt werden im Jahr knapp 4.000 Straftaten in der Stadt Passau verzeichnet. In Passau lässt sich weder durch die vorhandenen Statistiken ein Kriminalitätsschwerpunkt im Klostergarten feststellen, noch können wissenschaftliche Studien einen Effekt von Videoüberwachung in vergleichbaren Fällen belegen. Gleichwohl will die Stadt Passau mit der Errichtung der Videoüberwachung erklärtermaßen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Da eine repressive Strafverfolgung nicht Aufgabe der Kommunen ist, darf diese Videoüberwachung hauptsächlich der Prävention dienen… Gemeinsam mit engagierten Bürger*innen aus Passau, will die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen diese umfassende Videoüberwachung vorgehen und die rechtliche Zulässigkeit überprüfen. Die GFF möchte in Zukunft verstärkt ausgewählte strategisch besonders relevante Fälle vor Ort unterstützen und begleiten, wo Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Denn diese Eingriffe sind oft vor Ort am weitestgehenden zu spüren und beeinflussen das Alltagsleben der Menschen direkt. Ermöglichen Sie daher mit einer gezielten Spende diese Klage gegen die Videoüberwachung im Klostergarten in Passau. Wir benötigen Jetzt 5.000 Euro um dieses Verfahren in der ersten Instanz voranzutreiben und die lokal engagierten Menschen bei der Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Fall zu unterstützen.“