Offenbach: „Verbot von Ausweiskopien – Schlappe fürs Jobcenter“
Unter dieser Überschrift berichtet die Frankfurter Rundschau vom 21.03.2017 über eine Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Praxis des Jobcenters MainArbeit in der Stadt Offenbach : „Das Jobcenter Mainarbeit in Offenbach muss seine Arbeitspraktiken jetzt definitiv ändern und darf keine Ausweispapiere mehr fotokopieren oder einscannen. Denn auch die Bundesministerien des Innern und der Justiz bewerten diese Praxis als rechtlich unzulässig. Zuvor war bereits der hessische Datenschutzbeauftragte zu der Auffassung gelangt, dass Fotokopien oder das Einscannen der Papiere zur elektronischen Ablage der Behörde nicht gesetzeskonform sind…“
Dieser Information voraus gegangen waren widerholte Beschwerden von betroffenen <Kunden> des Jobcenters über das Kopieren und Scannen von Ausweisen, auch von Beständen und Bevollmächtigten der <Kunden>. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main griff die Beschwerden in Briefen an den Hessischen Sozialminister und den Hessischen Datenschutzbeauftragten auf. Während der Hessische Sozialminister in einer Stellungnahme die Praxis des Jobcenters Offenbach für rechtskonform erklärte, kam der Hessische Datenschutzbeauftragte zu einem gegenteiligen Ergebnis, wie er vor wenigen Tagen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mitteilte.
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