Offenbach: Statt Informationsfreiheitssatzung? Vorschlag für Leitlinien zur Beteiligung von Bürger*innen veröffentlicht

Transparenz/ Dezember 13, 2019/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach, Regionales/ 0 comments

Im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat eine Arbeitsgruppe aus Bürger*innen, Verwaltung und Politik einen Rahmen für Bürger*innen-Beteiligung in Offenbach als Entwurf erarbeitet. Am 12.12.2019 wurde dieser Entwurf veröffentlicht. In zehn Leitsätzen werden Ziele formuliert, darunter

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden an kommunalen Vorhaben der Offenbacher Verwaltung beteiligt – im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung frühzeitig und im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben.“ (Leitsatz 2)
  • Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens ist eine gemeinsame Empfehlung der im Beteiligungsprozess vertretenen Mitglieder der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung. Ihr obliegt als demokratisch gewähltem Gremium die letztendliche Entscheidung.“ (Leitsatz 4)
  • Die Stadt Offenbach am Main stellt eine Vorhabenliste auf, die Vorhaben mit und ohne Bürgerbeteiligung transparent und aktuell erfasst, in einem dialogischen Format auf der Internetseite der Stadt und bei Bedarf in gedruckter Form veröffentlicht.“ (Leitsatz 5)

So weit, so gut – könnte man sagen. Frühzeitige Einbeziehung und Beteiligung von Bürger*innen in Planungen und Entscheidungen kann dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen und widerstreitende Interessen und ihre Akteur*innen transparent zu machen.

Um dieses Vorhaben ernsthaft anzugehen fehlt aber noch ein Leitsatz 11: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch die Nutzung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Offenbach am Main frühzeitig und umfassend informieren, um sich sachkundig im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung zu engagieren.“

Diese Informationsfreiheitssatzung für Offenbach gibt es (noch) nicht. Sie ist aber dringend notwendig, um Transparenz behördlichen Handelns zu gewährleisten. Deshalb an dieser Stelle einige Informationen zum Thema

Kommunale Informationsfreiheitssatzung für Offenbach

  • Im Herbst 2011 beantragten SPD, Grüne, Freie Wähler und Piraten im Offenbacher Stadtparlament die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung. Der Magistrat der Stadt Offenbach holte dazu eine Stellungnahme des Hessischen Städtetags ein und stoppte auf dieser Grundlage den ersten Anlauf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung.
  • Am 25.05.2018 trat das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in Kraft. Einer der zentralen Mängel des HDSIG: Gemeinden, Städte und Landkreise sind nach den Bestimmungen des § 81 HDSIG aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Gemeinden, Städte und Landkreise sind aber ermächtigt, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.
  • Dies war für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Anlass, sich an Offenbacher Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) zu wenden mit der Anregung, auf dieser neuen Rechtsgrundlage eine kommunale Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten. Die Antwort des OB: Er sieht „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“. Das ist der Kern und der vorletzte Satz seines Antwortschreibens. Zuvor aber erklärt er wortreich:

Paradisisch, die Zustände in der Stadt Offenbach. Sie ist jetzt schon Spitze bei der Transparenz des Verwaltungshandelns und der Information seiner Bürger*innen, so Herr Dr. Schwenke. Und mit den Leitlinien zur Beteiligung von Bürger*innen wird das alles künftig noch viel besser werden.

Die Forderung nach einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung bleibt für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main trotzdem weiter auf der Agenda. Alleine der undurchsichtige Umgang der MainArbeit, des kommunalen Jobcenters der Stadt Offenbach, mit Anfragen zum behördeninternen Arbeitsanweisungen ist Anlass genug, diese Forderung erneut zu erheben.

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