Offenbach: Magistrat und Polizei empfehlen weiteren Betrieb vorhandener Videoüberwachungsanlagen im Stadtgebiet – mit tw. hanebüchenen Begründungen

Datenschutzrheinmain/ November 10, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

In einer Magistratsvorlage vom 04.10.2017 (veröffentlicht am 08.11.2017) an die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach wird die Information des Polizeipräsidiums Südosthessen über die Kriminalitätsentwicklung der Jahre 2011 – 2016 an den Straßen und Plätzen in Offenbach veröffentlicht, die der Videoüberwachung durch die Polizei unterliegen.

Mit bemerkenswerten Feststellungen!

So wird in Punkt 2 des Berichts (Videoüberwachung Hermann-Steinhäuser-Str. 1) mitgeteilt: Die Videoüberwachungsanlage ‚Hermann-Steinhäuser-Straße‘ wurde im September 2007 durch die Stadt Offenbach eingerichtet und ging ab Oktober in den Echtbetrieb. Es handelt sich um eine Kamera. Die Überwachung erfolgt in der Stadtwache Offenbach (OA OF). Eine Aufschaltmöglichkeit für die Polizei besteht beim 1. Polizeirevier und bei der Einsatzzentrale des PP SOH… Bewertung/Empfehlung Der Bereich der Hermann-Steinhäuser-Str. und der einmündenden Karlstraße galt vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz der innerstädtischen Dealer-Szene mit den bekannten Begleiterscheinungen der Beschaffungskriminalität und Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner. Zum Teil wurde hier auch Klientel angetroffen, welches sich zuvor im Bereich Marktplatz aufhielt und durch die dortige Videoüberwachung nicht mehr unbemerkt ihrem Treiben nachgehen konnte. Da nunmehr auch die Hermann-Steinhäuser-Str. mittels einer Videokamera überwacht wird, hat sich die Szene zum Teil in den Bereich der Schönen Aussicht und des Maindamms verlagert…“

Trotz der Feststellung, dass die Videoüberwachung an zwei Stellen im Stadtgebiet Offenbach nicht zu einer Reduzierung, sondern lediglich zu einer zweimaligen Verlagerung von Rauschgift- und Begleitdelikten führte, kommt das Polizeipräsidium Südosthessen zum Ergebnis: Um die Kriminalitätsbelastung nicht weiter ansteigen zu lassen, wird auch hier die Beibehaltung der Videoüberwachung befürwortet.“ Um dann noch mitzuteilen: Im Jahr 2016 wurde ein Fall des Fahrraddiebstahls im videoüberwachten Bereich der Hermann-Steinhäuser-Straße bekannt. Die Täter waren jedoch nur von hinten erkennbar, weshalb keine Tataufklärung anhand der Videoüberwachung erfolgte.“

Die Stellungnahme der Polizei wird aber deutlich getoppt durch eine Erklärung des Magistrat der Stadt Offenbach am Ende der Magistratsvorlage: „…aus der Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes wirken sich die im Stadtgebiet installierten Kameras positiv auf das im Einwirkungsbereich befindliche Umfeld aus. So sind negative Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter in den kameraüberwachten Bereichen und auch illegale Müllablagerungen deutlich zurückgegangen.“

Dem Magistrat und der Amtsleitung des Ordnungsamts in Offenbach sei deshalb dringend ein Blick in das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) empfohlen. Es enthält in § 14 HSOG großzügige Regelungen über den Einsatz von Videoüberwachung, erlaubt sie aber nicht zur Verhinderung oder Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten wie Lärmbelästigung oder illegale Müllentsorgung. § 14 Abs. 3 und 4 HSOG bestimmen: „(3) Die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen… (4) Die Gefahrenabwehrbehörden können mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen 1. zur Sicherung öffentlicher Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen, 2. zum Schutz besonders gefährdeter öffentlicher Einrichtungen…“

1 Kommentar

  1. Auch unserem konservativen Lokalblatt Offenbach-Post ist die Sache einen Bericht wert.

    Die Überschrift: Videokameras: Als Abschreckung erfolgreich

    Und am Ende des Beitrags steht dann: Angst zu haben, dass zu jeder Tag- und Nachtzeit ein Stadtpolizist vor den Bildschirmen sitzt, muss auch niemand haben. Dafür fehlt das Personal.

    https://www.op-online.de/offenbach/videokameras-offenbach-abschreckung-erfolgreich-8947372.html

    Was lese ich daraus: Im Notfall passiert trotz Kamera das, was sich der/die Übertäter ausdenken, ich bin als Opfer der Gelackmeierte und die Polizei bekommts nicht mit. Hinterher gucken die ermittelnden Polizisten dann auf die gespeicherten Bilder. Und wenn ich Glück habe, finden sie vielleicht dadurch den/die Täter. Das ist für mich als Opfer dann nur ein geringer Trost und kein Ersatz für meinen Schaden, aber auch keine Begründung für eine allgegenwärtige Überwachung durch Polizei- und andere Kameras.

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