Seltener als die „Blaue Mauritius“: Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Schotten

Datenschutzrheinmain/ März 26, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Ein Leser dieser Homepage hat der Redaktion folgende Anfrage / Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt und der Veröffentlichung zugestimmt:


…zu einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit wollte ich die/den Datenschutzbeauftragte/n der Stadt Schotten (Vogelsbergkreis) konsultieren. Da ihre/seine Kontaktdaten weder in der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Schotten (Screenshot von heute als Datei anbei) noch im Impressum der Homepage oder im dort veröffentlichten Telefonverzeichnis zu finden, habe ich in den letzten Tagen insgesamt vier mal eine Anfrage per Mail (siehe weiter unten im Text) an die Adresse info@schotten.de (die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse) gerichtet, leider ohne die erbetene Auskunft zu erhalten. Dieses Verhalten der Stadtverwaltung Schotten erscheint mir nicht nur absolut bürgerunfreundlich zu sein, sondern auch rechtswidrig. Ich möchte Sie daher bitten, auf die Stadtverwaltung Schotten einzuwirken, damit dieses Verhalten verändert wird und ich die erbetenen Auskünfte (Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten) erhalte.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass mir die Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Schotten erscheint als ein Sammelsurium von Informationen, die 1. unvollständig, 2. nicht aktuell und 3. rechtlich mehr als zweifelhaft sind.

  • Das beginnt mit der Feststellung, „halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), obwohl für die Stadt Schotten auch schon vor dem Inkrafttreten der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 nicht das BDSG sondern das damalige Hessische Datenschutzgesetz (HDSG – seit 25.05.2018: Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsgesetzHDSIG) die einschlägige Rechtsgrundlage war.
  • Es geht weiter in Punkt 1 der Datenschutzerklärung mit der Feststelluz. B. 1. Name und Kontaktdaten des für die Homepage der Stadt Schotten Verantwortlichen; 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten; 3. die Rechtsgrundlage der Verarbeitung (vermutlich Einwilligung); 4. die Speicherfristen oder 5. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der DS-Aufsichtsbehörde.Auch einige Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung nicht aufgeführt.ng „Beim Besuch dieser Seite verzeichnet der Web-Server automatisch Log-Files, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Daten beinhalten z. B. den Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, die zuvor besuchte Seite, IP-Adresse des anfragenden Rechners, Zugriffsdatum und -uhrzeit der Serveranfrage und die Dateianfrage(Dateiname und URL). Diese Daten werden nur zum Zweck der statistischen Auswertung gesammelt.“ Das sieht der Bundesgerichtshof (BGH) etwas anders als die Stadt Schotten. Mit Urteil vom 16.05.2017 (Aktenzeichen: VI ZR 135/13) hat der BGH festgestellt, dass nicht nur statische, sondern auch dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen.
  • Und beim Blick in Art. 13 DSGVO fällt auf, dass zwingende Angaben in der Datenschutzerklärung fehlen, so z. B. 1. Name und Kontaktdaten des für die Homepage der Stadt Schotten Verantwortlichen; 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten; 3. die Rechtsgrundlage der Verarbeitung (vermutlich Einwilligung); 4. die Speicherfristen oder 5. das Bestehen eines Beschwerderechts bei der DS-Aufsichtsbehörde. Auch einige Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung nicht aufgeführt.

Ihrer Antwort / Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen…“


Dem ging folgender (einseitiger) Mailverkehr mit der Stadtverwaltung in Schotten (Vogelsbergkreis) voraus:


Von: …@arcor.de An: info@schotten.de Datum: 22. März 2019 um 14:44

3. Erinnerung!

Sollten Sie erneut nicht die erbetene Auskunft erteilen, werde ich mich an den hessischen Datenschutzbeauftragten wenden. Mit freundlichen Grüßen T…

———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: …@arcor.de
 An: info@schotten.de Datum: 20. März 2019 um 11:40

2. Erinnerung!

———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: …@arcor.de
 An: info@schotten.de Datum:  19. März 2019 um 00:08

Erinnerung!

———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: …@arcor.de
 An: info@schotten.de Datum:  16. März 2019 um 18:22

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Schotten

Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte per E-Mail die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Schotten zu. Danke! Mit freundlichen Grüßen T…



info@schotten.de ist die offizielle Kontaktanschrift auf der Homepage der Stadt Schotten.

Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Schotten (Screenshot vom 25.03.2019):


Und zum Schluss die Antwort auf die Frage: Wer oder was ist die „Blaue Mauritius“? Sie ist nicht die älteste, nicht die seltenste und auch nicht die teuerste Briefmarke der Welt, aber sie ist mit Abstand die bekannteste. Auf die Kontaktdaten der / des Datenschutzbeauftragten der Stadt Schotten trifft letzteres jedenfalls nicht zu…

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