Neue Krankenversicherungskarte ohne Foto und Zusatzfunktionen der eGk erhalten? Es geht!
Ein Frankfurter, der sich im Sommer letzten Jahres geweigert hatte, seiner Krankenkasse das geforderte Passbild für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte zuzusenden, erhielt jetzt überraschend angenehme Post von seiner Krankenkasse.
Da er jüngst aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und Rentner wurde, war dies für seine Krankenkasse Anlass, ihm eine neue Krankenversicherungskarte zuzusenden, obwohl die bisherige noch bis November 2015 gilt. Die neue Karte ist gar bis Mai 2023 gültig.
Die neue Karte enthält – ebenso wie die bisherige – nur folgende Daten:
- Name des Versicherten;
- Versicherungsnummer und
- Versichertenstatus;
- Geburtsdatum des Versicherten;
- Anschrift des Versicherten;
- Name der Krankenkasse;
- Gültigkeitsdatum der Karte.
Mit der Ausstellung der neuen Krankenversicherungskarte hat die Krankenkasse ihre eigenen Behauptungen aus dem Vorjahr gegenüber dem Versicherten ad absurdum geführt. Sie hatte damals behauptet, dass die Weigerung, ein Foto für die eGk einzusenden, den Verlust des Versicherungsschutzes und die Behandlung als Privatpatient zur Folge haben werde.
Ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, sich zum Schutz der eigenen Daten auf die Hinterbeine zu stellen und nicht alles zu akzeptieren, was „von oben“ kommt!
Das Schreiben der Krankenkasse ist in anonymisierter Form hier nachlesbar:
Danke für die Info – die ich nur bestätigen kann.
Seit März 2013 habe ich eine neue Kasse und die schickten mir, noch im April, neue „alte“ Versicherungskarten. Ich lehnte die neuen einfach ab mit dem Verweis, dass ich die alte Version telefonisch vor meinem Wechsel zugesichert bekam. Und ich bekam und bekomme noch Karten für mich und meine Kinder.
Ja, es geht!
Liebe Freunde,
was die DAK versandt hat, ist die alte Krankenversichertenkarte (KVK) nach § 291 SGB V – nicht die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V. Die Ersatzausstattung wurde notwendig, weil sich mit dem Renteneintritt der Versichertenstatus von „1“ auf „5“ geändert hat.
Dass weiterhin noch die alten KVK’n versandt werden, dürfte Praxis bei allen gesetzlichen Krankenkassen sein. Dies geschieht parallel zum Rollout der neuen eGK’n, weil die notwendigen neuen Kartenlesegeräte noch nicht bei allen Leistungserbringern installiert sind. Außerdem waren die Krankenkassen bisher nur verpflichet, 70% ihrer Versicherten bis zum Jahresende 2012 mit dem neuen Kartentyp auszustatten (§ 4 Absatz 6 SGB V).
Der Parallelbetrieb von alten KVK’n und neuen eGK’n war von vorn herein im Rollout-Konzept vorgesehen und wird noch einige Zeit fortdauern, bis sowohl die Lesegeräte wie die eGK’n ausreichend verbreitet sind. Da die Doppelversorgung mit beiden Kartentypen aber unnötige Verwaltungskosten verursacht, wird dieser Zustand nicht beliebig lange andauern. Spätestens wenn die Beitragsüberschüsse bei den Krankenkassen weggeschmolzen sind, wird die Forderung nach Abschaffung der KVK’n erhoben werden.
Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum auf den einzelnen KVK’n bietet übrigens keine Gewähr dafür, dass die KVK tatsächlich noch bis 2023 oder länger akzeptiert werden wird. Stattdessen wird meiner Meinung nach der alte Kartentyp in einigen Jahren pauschal für ungültig erklärt werden. Bis dahin allerdings bleibt die alte KVK ein vollwertiger Versicherungsnachweis.
Herzliche Piratengrüße von
Rick aus Hamburg
das hört sich aber gut an…geht das auch bei uns in SH…meine DAK geht uns mit ihren naseweisen Ratschlägen und Aufforderungen schon lange auf den Keks. Wir wollen keine EGK in Zeiten der Datenspionage durch die NSA…die knacken die verteilten Server der EGK doch noch eher, wie den übrigen Datenverkehr.
Werde mal jetzt meine DAK direkt anschreiben auf diese Alternative…habe bisher auf keine Aufforderungen reagiert…aber meine alte Karte läuft zum Jahresende aus…
Grüße…