Nassau: „Mit Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial einverstanden, auf dem auch Sie ggf. abgebildet sein könnten. Wenn Sie das nicht möchten, bitten wir Sie das Veranstaltungsgelände nicht zu betreten.“

CCTV-NeinDanke/ September 27, 2022/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

So hat der Michelsmarktverein Nassau e.V., dessen 1. Vorsitzender der Bürgermeister der Stadt Nassau ist, Besucher*innen der Stadt Nassau „gewarnt“.

Quelle: Homepage des Michelsmarktverein Nassau e.V.

Der Michelsmarkt fand statt vom Freitag 23. – 26.09.2022 statt und erstreckt sich über die gesamte Innenstadt von Nassau.

Die Ankündigung, überall in der Nassauer Innenstadt ungefragt von Kameras abgelichtet zu werden, veranlasste einen Menschen dazu, sich unmittelbar vor Beginn der Festivitäten bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesdatenschutzbeauftragten für Rheinland-Pfalz, zu beschwerden. Über seine Beschwerde informierte der Mann die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Er gestattete, sie in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Dem kommt die Redaktion gerne nach. Aber lesen sie selbst:

Datenschutzrechtliche Anfrage / Beschwerde bezüglich des Michelsmarkts in Nassau

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 23. – 26.09.2022 findet in der gesamten Innenstadt von Nassau ganztägig der Michelsmarkt statt. Veranstalter ist der private Michelsmarktverein. Vorsitzender des Vereins ist „kraft Amtes“ – so die Homepage des Vereins ( siehe https://www.michelsmarkt.de/verein/) – der Bürgermeister der Stadt Nassau, Herr Manuel Liguori.

Auf seiner Homepage (siehe https://www.michelsmarkt.de/) erklärt der Verein: Öffentlichkeitsarbeit (Bild- und Videomaterial) Liebe Besucher des Michelsmarktes, diese Veranstaltung wird zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Veröffentlichung auf unserer Website, unserer Facebook-Seite, Weitergabe an Print- und andere Medien) fotografisch und per Video begleitet. Mit Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial einverstanden, auf dem auch Sie ggf. abgebildet sein könnten. Wenn Sie das nicht möchten, bitten wir Sie das Veranstaltungsgelände nicht zu betreten.“

Wenn sich diese Ankündigung lediglich auf geschlossene Veranstaltungen mit Eintrittskarten in Festzelten oder anderen abgeschlossenen Lokalitäten beziehen würde, könnte ich dem mit einer gewissen Toleranz begegnen. Da sie sich aber – so muss ich es verstehen – auf das gesamte Festgelände, d. h. auch die normalerweise frei zugänglichen öffentlichen Straßen und Plätze in der Nassauer Innenstadt bezieht, bedeutet dies, dass ich mich während der Dauer des Michelsmarkts nicht als „normaler“ Besucher der Nassauer Innenstadt, als Käufer in den dort befindlichen Geschäften oder als Besucher eines Cafés oder Restaurants bewegen kann, wenn ich nicht ohne mein Zutun bzw. meine Zustimmung ggf. mit Foto in irgendwelchen Print- oder Online-Veröffentlichungen des Michelsmarktvereins oder anderer Dritter auftauchen möchte. Oder hat der Michelsmarktverein für die Zeitdauer des Festbetriebs dasHausrecht auf allen öffentlichen Verkehrsflächen in der Innenstadt von Nassau und kann so etwas verfügen?

Auch wenn es wegen der Kürze der Zeit für den diesjährigen Michelsmarkt vermutlich keine praktischen Auswirkungen mehr hat – die Veranstaltung fängt Morgen an – möchte ich Sie bitten,

  • meine datenschutzrechtliche Anfrage / Beschwerde zeitnah zu bearbeiten,
  • mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen
  • und darauf hinzuwirken, dass wenigstens in den Folgejahren solche Praktiken unterbunden werden.

Mit freundlichen Grüßen …

 

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