Nach Bahnhof Berlin-Südkreuz: Mannheim als zweites Versuchslabor für Videoüberwachung zur Erkennung von Verhaltensauffälligkeiten

Datenschutzrheinmain/ Februar 26, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Ein Computerprogramm soll künftig in Mannheim quasi selbstständig Straßenkriminalität erkennen und Polizisten alarmieren. Das wünscht sich die Mehrheit von CDU und SPD im Mannheimer Gemeinderat und das wünscht sich auch die Polizeiführung in Mannheim. Christian Specht (CDU), Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent der Stadt Mannheim hat zusammen mit dem Polizeipräsidium den „Mannheimer Weg 2.0 – entwickelt, ein sogenanntes „intelligentes Kamerasystem“, das quasi selbstständig Straßenkriminalität erkennen und Polizisten alarmieren soll. Der Start des Pilotprojekts steht unmittelbar bevor. Mannheim ist die erste Stadt Deutschlands, die diesen Weg der Überwachung ihrer EinwohnerInnen und der BesucherInnen der Stadt gehen will. Politisch unterstützt wird die Stadtverwaltung dabei von der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg.

Und so soll der „Mannheimer Weg 2.0“ funktionieren: 71 Kameras an 28 Standorten fangen Bilder ein und schicken sie zum Lagezentrum der Polizei. Dort wertet ein vom Fraunhofer-Institut in Karlsruhe entwickeltes Computerprogramm die Bilderströme elektronisch aus. Erkennt die Software hektische oder untypische Bewegungen, etwa ein Schlagen, Rennen oder Fallen, leuchtet ein Signal auf und ein Polizist schaut sich die Szene am Bildschirm an. Im Bedarfsfall soll dann innerhalb von zwei Minuten eine Polizeistreife vor Ort eintreffen. „Es geht um das Erkennen von Bewegungsmustern“, sagte Polizeipräsident Thomas Köber bei der Vorstellung der Planung. Das baden-württembergische Polizeigesetz erlaube Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten. In Mannheim seien dies der Bahnhofsvorplatz, der Paradeplatz, der Marktplatz, die Breite Straße und der Alte Messplatz. „Dem System wird beigebracht, bei schädlichem Verhalten Alarm zu schlagen“, so der Erste Bürgermeister Christian Specht.

Die Jugendverbände von FDP, Grünen und Linkspartei in Mannheim haben in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt: “Mannheim soll Versuchsstadt für intelligente Kameraüberwachung werden (Kosten: über 800.000 €). Diese soll Verhaltensauffälligkeiten (Rennen, Gruppenbildung, Stürzen usw.) erkennen und melden. Ziel soll laut Verwaltung die Erhöhung des ‘subjektiven Sicherheitsempfindens’ sein. Dass Kameras keinen Einfluss auf die Kriminalitätszahlen haben, ist längst allen Beteiligten klar und durch Beispiele wie London belegt. Die Kameras werden ignoriert oder Verbrechen verlegt. Schwerer wiegt die Tatsache, dass menschliches Verhalten von Maschinensystemen beurteilt und gegebenenfalls sanktioniert wird, was wir als entwürdigend empfinden (vgl. Art. 1 GG). Die Freiheit, auch und gerade im öffentlichen Raum darf nicht dem subjektiven Sicherheitsempfinden geopfert werden.

Grüne und Linke im Mannheimer Gemeinderat haben die Planungen abgelehnt.

Conrad Conrad, Justiziar des Unternehmens “datenschutz nord” bewertet den datenschutzrechtlichen Kern der Planung wie folgt: “… der Überwachungsdruck (vgl. VG Hannover, Urteil vom 9.6.2016, Az.: 10 A 4629/11) ausgehend von den öffentlichen Kameras lässt sich auch dann nicht von der Hand weisen, wenn keine Gesichtserkennung zum Einsatz kommt. Immerhin löst bereits eine hektische Bewegung oder ein auffälliges Verhalten ein Signal aus… Ein schnelles Wegrennen wie auch das längere Warten an bestimmten Plätzen kann unter Umständen schon dazu führen, dass die Software einen Dieb bzw. Drogendealer vermutet. Die Fehlerquote dürfte zwar angesichts des lernenden Systems stetig verringert werden. Das Restrisiko durch bestimmte Bewegungsabläufe als Verdächtiger eingestuft zu werden, bleibt jedoch auch weiterhin bestehen. So könnten sich also die Anwohner zum unauffälligen, angepassten Gang durch die erfassten Zonen genötigt sehen – oder die Orte gänzlich meiden. Beides stellt eine Einschränkung in der Bewegungsfreiheit des Menschen dar (Art. 2 Abs. 2 GG)…”

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