Mobilfunkanbieter Telefónica, Telekom und Vodafone geben Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien weiter

Datenschutzrheinmain/ Juli 23, 2022/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone eingereicht. Das teilte die Organisation am 21.07.2022 mit.

Die genannten Telekommunikations-Anbieter übermitteln Positivdaten ihrer Kundschaft an Wirtschaftsauskunfteien ohne hierfür eine Einwilligung der betroffenen Verbraucher:innen einzuholen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. „Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der Schutz der betroffenen Verbraucher:innen vor übermäßiger Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wiegt aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen.“

Auch Positivdaten enthalten schützenswerte Informationen

Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die eine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten. Häufig ist Gegenstand der übermittelten Positivdaten, wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. Die betroffene Person hat sich dabei nichts zuschulden kommen lassen. Das unterscheidet Positivdaten von sogenannten Negativdaten, wie zum Beispiel der Information darüber, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Trotzdem enthalten auch Positivdaten schützenswerte Informationen. „Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden“, erklärt Schuldzinski. „Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind.“

Keine Datenübermittlung an Dritte ohne Einwilligung

„Ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist die Übermittlung von Positivdaten nicht zulässig“, betont Schuldzinski. „Und auch bei einer Einwilligung ist es erforderlich, dass Unternehmen transparente Informationen bereitstellen und Verbraucher:innen zudem die Möglichkeit haben die Einwilligung zu verweigern, ohne, dass dies zu Nachteilen führt.“

Die Verbraucherzentrale NRW ist mit der Kritik an der Datenübermittlung nicht allein. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich in einem gemeinsamen Beschluss ebenfalls kritisch zur Verarbeitung von Positivdaten durch Mobilfunkanbieter positioniert.

Kostenlose Auskunft einholen

Verbraucher:innen können mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft über das bei einer Wirtschaftsauskunftei geführte eigene Profil erhalten. Unrichtige Angaben müssen von den Auskunfteien korrigiert werden. „Verbraucher:innen sollten von ihrem Recht Gebrauch machen und regelmäßig bei den Auskunfteien nachfragen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden“, rät Schuldzinski.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Anbieter Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt und klagt nun vor verschiedenen Gerichten: vor dem Landgericht München gegen Telefónica Germany, vor dem Landgericht Köln gegen Telekom Deutschland und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 21.07.2022

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