Mangelhafte Kennzeichnung von Verkehrsüberwachungskameras in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Juli 3, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Diesem Thema widmet sich eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt. Unter Hinweis auf die – nach Kenntnis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main78 Verkehrsüberwachungskameras und weitere ca. 200 kameraähnliche Detektoren an Zebrastreifen und Ampelkreuzungen in Frankfurt fragt die Linke-Fraktion den Magistrat der Stadt Frankfurt u. a.:

  • „An welchen Standorten genau befinden sich Kameras zur Verkehrsüberwachung (Geokoordinaten; alternativ Straße, Hausnummer, Kreuzung oder Kilometer der Bundesfernstraße)?
  • An welchen Standorten genau befinden sich Detektoren (Geokoordinaten; alternativ Straße, Hausnummer, Kreuzung oder Kilometer der Bundesfernstraße)?
  • Ist die jeweilige Kamera bzw. der jeweilige Detektor mit einem Hinweisschild versehen, das die Anforderungen des § 6b BDSG erfüllt bzw. erklärt, dass es sich nur um einen Detektor handelt? Ist dieser Hinweis besonders an Straßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf, aus einem fahrenden Auto heraus zu erkennen?
  • Ist bei den eingesetzten Systemen eine Privatzonenschaltung („privacy masking“) zum tech­nischen Ausblenden von Fensterfronten und Eingängen von Wohn- und Geschäftshäusern möglich? Falls ja, wird sie angewendet?
  • Wie lange und wo werden die erhobenen Daten gespeichert? Sind Löschfristen festgelegt?
  • Wie viele Personen von welcher Behörde haben Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen?
  • Wie ist die Anforderung der Daten durch die Polizei oder durch Dritte geregelt?
  • Wie lauten die entsprechenden Dienstanweisungen bzw. das Verfahrensverzeichnis zur Videoüberwachung im Wortlaut?“

Alles Fragen, die berechtigt und notwendig sind.

Nach den vorliegenden Erfahrungen mit dem Auskunftsverhalten des zuständigen Sicherheitsdezernenten Markus Frank (CDU) ist leider nicht damit zu rechnen, dass die Antworten zeitnah und inhaltlich korrekt und umfassend sein werden. Herr Frank ist zwar ein bedingungsloser Befürworter von Videoüberwachung im öffentlichen Raum, hat sich aber in der Vergangenheit nicht durch konkrete Kenntnisse und durch Auskunftswillen hervor getan. Zwei Beispiele sollen dies Illustrieren:

  • Auf eine Anfrage eines Frankfurter Bürgers vom 30.04. 2013 an Herrn Markus Frank (CDU) und am 21.Mai 2013, wer Betreiber der umfangreichen Videoüberwachung im Bereich FSV-Stadion, Eissporthalle und Festplatz sei, verschwieg Herr Frank, dass die Anlage von der Stadt Frankfurt finanziert und errichtet worden sei und teilte lediglich mit, dass das Polizeipräsidium Frankfurt „alleiniger Nutzer der Videoanlage“ sei.
  • Am 04.07.2014 veröffentlichte der Magistrat der Stadt Frankfurt einen Bericht zum Thema „Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen“. Anlass für diesen Bericht war eine Anfrage der damaligen Stadtverordnetenfraktion ELF-Piraten vom 13.08.2013. Die Anfrage und der Magistratsbericht B 266 sind hier im Wortlaut nachlesbar. Da die Auskünfte nach Kenntnis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main teilweise falsch bzw. teilweise unvollständig waren haben vier in Frankfurt lebende Mitglieder der Gruppe dies zum Anlass genommen, von Oberbürgermeister Feldmann mit Schreiben vom 14.10.2014 Auskünfte zur Videoüberwachung durch die Stadt Frankfurt anzufordern und Einsicht in die Verfahrensverzeichnisse zu nehmen. Das Schreiben wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt teilte auf Anfrage am 20.06.2016 u. a. mit: Leider ist das von uns angestrebte Videokataster weiterhin noch nicht vollständig. Die Bearbeitung verzögert sich durch notwendige Ortstermine und Verhandlungen…“

Im Klartext: Bei der Stadt Frankfurt weiß derzeit niemand, wer wo zu welchem Zweck Videoüberwachungskameras installiert hat und betreibt.

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