Links blinken und rechts abbiegen? Die SPD und die Geheimdienste

WS/ Juni 10, 2021/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Am 10.06.2021 verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit seiner Abgeordneten aus CDU/CSU/SPD mit geringfügigen Änderungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts.

Mit dieser Entscheidung wird – wie die Jusos in einer Erklärung am Tag vor der Entscheidung des Bundestags richtig feststellten – die massive Ausweitung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten auch im Vorfeld von Strafverfolgung“ erlaubt. „So soll wohl die Möglichkeit geschaffen werden“, so die Jusos weiter dass nunmehr auch unterhalb der Schwelle eines konkreten Tatverdachts die ‚Quellen TKÜplus‘ und der Staatstrojaner durch Bundespolizei und Geheimdienste eingesetzt werden kann.“

Auch die Co-Corsitzende der SPD, die Bundestagsabgeordnete Saskia Esken, erklärte noch am Tag vor der Abstimmung: Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojaner‘n auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.“

Dies hinderte 123 der insgesamt 152 Bundestagsabgeordneten der SPD nicht daran, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Lediglich fünf der SPD-MdB‘s stimmten mit Nein.

Quelle: Homepage des Bundestags

Saskia Esken nahm, wie 20 weitere SPD-MdB‘s, an dieser Abstimmung nicht teil. Warum sie der Entscheidung fernblieb statt ihrer Erklärung vom Vortag wenigstens persönlich  ein deutliches Nein folgen zu lassen, wird vielleicht ihr Geheimnis bleiben.

Als Verbündete bei der Verteidigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und bei der Aufdeckung illegaler Aktivitäten der insgesamt 19 bundesdeutschen Geheimdienste ist die SPD offensichtlich  wenig geeignet.

1 Kommentar

  1. „(…) Überwachung ohne konkreten Anfangsverdacht

    Fortan darf die Bundespolizei ferner die Telekommunikation der Bürger präventiv überwachen etwa „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Dies betrifft sogar Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht und gilt auch für die Quellen-TKÜ. Hier werde die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt, hatte Kelber kritisiert. So würden etwa die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Bedingungen zum Erfassen von Kontaktpersonen unterlaufen. (…)“ (heise.de, 10.06.21)

    https://www.heise.de/news/Bundestag-gibt-Staatstrojaner-fuer-Geheimdienste-und-Bundespolizei-frei-6067818.html

    „(…) In den 1970er und 1980er Jahren waren die Polizeiaufgabengesetze Präventionsgesetze. Heute sind es pure Repressionsgesetze.
    Damals hatten Bürgerrechte noch einen Wert, wenn beispielsweise PolizistInnen einen Grund für ihre Kontrolle mitteilen mussten. Heute heißt es überspitzt ausgedrückt nur noch: „Ausweis!“ „Öffnen Sie mal Ihre Taschen und machen Sie die Beine breit.“ Oder die polizeiliche Überwachung wird überhaupt nicht bemerkt, weil mit einem Staatstrojaner die Computerdaten von BürgerInnen ausgelesen werden. (…)“ (labournet.de, 30.04.19)

    https://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/polizeistaat/freiheit-ist-sicherheit/

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