Landgericht Berlin stellt fest: Datenschutzregeln und Nutzungsbestimmungen von Google entsprechen in vielen Punkten nicht den daten- und verbraucherschutzrechtlichen Normen

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.11.2013 (AZ: 15 O 402/12) 25 Klauseln der Datenschutz­erklärung und der Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erklärt. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert und schränkten Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen voraus.

Zwei Beispiele sollen den fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Umgang mit Kundendaten illustrieren:

  • Google hat sich in der Datenschutzerklärung u. a. das Recht vorbehalten, nach eigenem Gusto personenbezogene Daten von Nutzerinnen der verschiedenen Google-Dienste miteinander zu verknüpfen und
  • Google behält sich das Recht vor, Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern.

Wer sich näher über das – noch nicht rechtskräftige – Urteil und seine Konsequenzen informieren möchte, kann dies hier tun:

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist derzeit noch nicht im Internet veröffentlicht.

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