Landgericht Berlin stellt fest: Datenschutzregeln und Nutzungsbestimmungen von Google entsprechen in vielen Punkten nicht den daten- und verbraucherschutzrechtlichen Normen

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.11.2013 (AZ: 15 O 402/12) 25 Klauseln der Datenschutz­erklärung und der Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erklärt. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert und schränkten Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen voraus. Zwei Beispiele sollen den fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Umgang mit Kundendaten illustrieren: