Kommunalwahl 2021: Der Entwurf des Kommunalwahlprogramms der Linken in Frankfurt auf dem Prüfstand

WS/ September 16, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Frankfurter Datenschutzbüro, Informationsfreiheit / Transparenz, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Im Februar 2020 hat sich die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mit zwei Anregungen an die Parteien in Frankfurt gewandt, verbunden mit der Bitte, diese bei der Erarbeitung Ihres Wahlprogramms für die Kommunalwahl im Frühjahr 2021 zu berücksichtigen und aufzunehmen:

  1. Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für den Wirkungskreis der Stadt Frankfurt und
  2. Schaffung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros.

Zu beiden Themen wurden umfangreiche konzeptionelle Ausarbeitungen ausgearbeitet und vorgelegt:

  • Mustersatzung (Entwurf): Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen
  • Konzept zur Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros

Die Linke in Frankfurt hat am 16.09.2020 den Entwurf ihres Kommunalwahlprogramms veröffentlicht.

Quelle: @dielinkekvffm – 16.09.2020

Nachdem die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bereits zum Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Frankfurt Stellung genommen hat, soll nachstehend überprüft werden, inwieweit sich die beiden o. g. Forderungen im Entwurf des Wahlprogramms der Linken wiederfinden.

Im Abschnitt „12. Demokratie in der Kommune“ wird u. a. gefordert:

  • Volles Einsichtsrecht in kommunale Akten und Verträge für alle Gremien.
  • Städtische Daten sind verständlich, nachvollziehbar und maschinenlesbar im Open Data-Portal der Stadt Frankfurt zu veröffentlichen.“ (Seite 64)
  • Demokratische Beteiligung setzt Zugang zu Informationen voraus. Um dies zu gewährleisten, muss die Stadt aktiv den Breitbandausbau vorantreiben, Glasfaser und Leerrohre verlegen und kostenfreies WLAN im öffentlichen Raum anbieten. Dies muss als Teil der Daseinsvorsorge über ein offenes WLAN erfolgen.“ (Seite 65)

So richtig diese Forderungen auch sind: Sie müssen ergänzt werden um die Forderung nach Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für den Wirkungsbereich der Stadt Frankfurt, in der geregelt wird, wem in welchen Fristen und zu welchen (auch finanziellen: Gebühren) Konditionen der Zugang zu welchen bei der Kommune vorgehaltenen Informationen ermöglicht wird bzw. welche Informationen die Kommune proaktiv selber veröffentlicht. Was dabei zu beachten ist und geregelt werden sollte ist in der Mustersatzung (Entwurf) Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen beschrieben.

Im Abschnitt „12. Demokratie in der Kommune“ wird weiter gefordert:

  • Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Datenschutzbeauftragten, der die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung vertritt. Dazu muss die Hessische Gemeindeordnung geändert werden.“ (Seite 66)

Diese Forderung ist aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main tw. missverständlich, tw. ungenügend und tw. falsch!

  • Missverständlich ist der Satz Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Datenschutzbeauftragten…“ Es gibt auf der Grundlage der §§ 6 und 7 HDSIG bereits einen behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt, der fachlich weisungsfrei arbeitet und zu dessen Aufgabenbereich auch das „Bearbeiten allgemeiner Anfragen, Beschwerden sowie von Auskunftsersuchen zum Datenschutz von Betroffenen“  gehört – das können Beschäftigte der Stadtverwaltung sein, aber auch jede andere Person, deren Daten von der Stadtverwaltung verarbeitet werden.
  • Ungenügend ist die genannte Forderung, weil ein Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro über die Aufgabenstellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten hinaus den Menschen in Frankfurt zur Verfügung stehen soll, um sie über ihre Rechte aufzuklären und Handlungsmöglichkeiten bei Gefährdungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufzuzeigen. Kernaufgaben eines zu schaffenden Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros sind daher 1. Beratung, 2. Schulung, 3. Aufklärungs- und 4. Öffentlichkeitsarbeit, die von allen Frankfurter Bürger*innen, auch von ehrenamtlich tätigen Funktionsträger*innen von Vereinigungen in Anspruch genommen werden können. Was dabei zu beachten ist und geregelt werden sollte ist im Konzept zur Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros benannt.
  • Falsch ist der Satz: „Dazu muss die Hessische Gemeindeordnung geändert werden.“ Es gibt in Frankfurt bereits eine Vielzahl städtischer Ämter, Referate und Stabsstellen, z. B. das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA), den Behindertenbeauftragten (Dezernat VIII), das Energie- und das Frauenreferat sowie die Personalberatungsstelle, die allein auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und/oder des Magistrats geschaffen wurden. Auch ein Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro kann – politisches Wollen vorausgesetzt – allein durch Entscheidung der kommunalen Gremien aus der Taufe gehoben werden.

Abschließend: Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist bereit zum Dialog mit allen demokratischen Parteien und Wählergruppen über diese und andere Themen aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit / Transparenz, auch z. B. über die in Frankfurt immer stärkere Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraum.

 

1 Kommentar

  1. Ein gutes Projekt, auch wenn die Kommunikation etwas streng klingt.

    Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Linken so viel Interesse am Datenschutz hätten, am Ende würde ich die noch wählen…

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