Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht
Bitte beachten:
Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell. Er wurde durch eine am 01.08.2023 veröffentlichte Neufassung ersetzt. Diese finden Sie hier.
1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG):
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Marburg-BiedenkopfStädte Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Wiesbaden
2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):
Landkreis Waldeck-FrankenbergStädte Alsfeld, Maintal
3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind:
4. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung erarbeitet. Dieser Entwurf geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.
5. Sollten den Leser*innen dieses Beitrag weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein, bitten wir um entsprechende Information an kontakt [at] ddrm.de.
Update 06.01.2023
Am 01.01.2023 trat die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Offenbach in Kraft.
Update 08.01.2023
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit Beschluss des Kreistags seine Informationsfreiheitssatzung aufgehoben.
Update 29.03.2023
Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt beschließt eine Informationsfreiheitssatzung, die am 01.04.2023 in Kraft tritt.
Update 30.07.2023
Die Gemeindevertretung in Eichenzell (Landkreis Fulda) beschließt eine Informationsfreiheitssatzung, die am 01.08.2023 in Kraft tritt.