Instinktlos: Oberhessische Presse (Marburg) veröffentlicht Fotos von 83 vd. Babys auf ihrer Homepage

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 3 comments

Auf Twitter weist die Oberhessische Presse (OP) aus Marburg am 09.01.2018 auf ihre Facebook-Galerie mit (derzeit) insgesamt 83 Babyfotos hin.

Quelle: @opmarburg

In der Facebook-Galerie der OP werden neben dem Vornamen des Kindes auch die vollen Namen beider Eltern und ihr Wohnort angegeben. In vielen Fällen ist es mit diesen Angaben unschwer möglich, unter Zuhilfenahme eines Telefonbuchs auch die Adressen und Telefonnummern der  Eltern herauszufinden.

Vermutlich erfolgt die jeweilige Veröffentlichung  mit Zustimmung (hoffentlich beider) Elternteile. Trotzdem bleibt die Veröffentlichung instinktlos  und ist kritikwürdig.

Klicksafe.de,   die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, empfiehlt in ihren Tipps für Eltern zum Thema Privatsphäre:

„Veröffentlichen Sie keine Baby- oder Kinderfotos/filme – Ihr Nachwuchs wird es Ihnen danken!

Auch die Polizei – hier aus Hagen (NRW) – weist darauf hin: Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten! – Auch Ihre Kinder haben eine Privatsphäre! Ein Schnappschuss am Strand oder nackt badend im Planschbecken: Viele von Ihnen veröffentlichen Bilder von ihren Kleinsten bei Facebook und Co. Und das nicht selten für jedermann sichtbar, also völlig ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei den Privatsphäre-Einstellungen. Vielleicht finden Sie die Fotos heute süß, Ihrem Kind sind sie in ein paar Jahren aber endlos peinlich. Oder Ihr Kind wird damit sogar gemobbt. Noch schlimmer: Pädophil veranlagte Menschen bedienen sich solcher Fotos und nutzen sie für ihre Zwecke bzw. veröffentlichen sie an anderer Stelle. Auch ihre Kinder haben eine Privatsphäre. Kinderfotos haben in sozialen Netzwerken grundsätzlich nichts zu suchen. Denn das Internet ‚vergisst‘ nichts. „

3 Comments

  1. Wieso wird das Bild dann nicht unkenntlich gemacht?!

    Das Todschlagargument („Oder Ihr Kind wird damit sogar gemobbt.“) ist kein Grund in Hysterie zu verfallen bei dem Thema!

  2. Na, Babies sehen wohl alle noch ziemlich ähnlich rund und süss aus – aber der volle Name der Eltern – das dürfte ausgerechnet der Polizei, die doch Recht und Ordnung kennen sollte, nicht passieren.
    Gut so!

  3. Kriege einen Fehler angezeigt – warum???

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