Informationsfreiheitssatzung jetzt auch in Neu-Isenburg

Transparenz/ November 22, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

In der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2020 wurde einsttimmig eine Informationsfreiheitssatzung für Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach) beschlossen. Die Satzung schließt damit für die Einwohner*innen der Stadt Neu Isenburg und für dort ansässige juristische Personen (Unternehmen, Vereine etc.) eine Lücke, die im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in § 81 Abs. 1 geöffnet wurde. Dort wurden (neben anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen) alle kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen; es sei denn, sie beschließen eigene Informationsfreiheitssatzungen.

So positiv der Beschluss der Stadtverordneten in Neu Isenburg grundsätzlich zu bewerten ist, fallen aber zwei zentrale Mängel der Satzung sofort ins Auge:

  • In § 1 der Satzung wird der Informationsanspruch begrenzt auf Einwohner*innen der Stadt Neu Isenburg und dort ansässige juristische Personen (Unternehmen, Vereine etc.).
  • In § 4 wird festgelegt, dass die Satzung zum 31.12.2022 wireder außer Kraft tritt.

Damit wird ignoriert, dass beispielsweise auch Bewohner*innen aus Nachbargemeinden von Entscheidungen der Neu Isenburger Kommunalpolitik und -verwaltung betroffen sein kann. Auch ist eine Geltungsfrist von zwei Jahren – auch nach den Erfahrungen mit der in Frankfurt zum 01.05.2012 in Kraft getretenen Informationsfreiheitssatzung – unzureichend, um ein neues Instrument der Demokratisierung in einer Kommune bekannt und nutzbar zu machen.

Von der Möglichkeit, kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu schaffen, hat bisher nur eine verschwindende Minderheit kommunaler Gebietskörperschaften Gebrauch gemacht. Nach Kenntnis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gibt es kommunale Informationsfreiheitssatzungen bisher in

  • den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf sowie
  • den Städten Bad Soden a. Ts. und Kassel.
  • Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach am 18.06.2020 einen Antrag von CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW beschlossen, um damit einen Weg einzuleiten, mit dem eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach bis spätesten 31.03.2021 geschaffen werden soll.
  • Auch in der Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden gibt es erste Ansätze zur Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung.
  • In der Stadt Maintal (Mainkinzigkreis) gibt es – unabhängig vom HDSIG – bereits seit März 2013 eine Informationsfreiheitssatzung.

Sollten einzelnen Leser*innen dieses Beitrags weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein werden sie gebeten, der Redaktion dieser Homepage unter kontakt [at] drm.de einen Hinweis zuzusenden.


In Frankfurt hat ein Bürger gemeinsam mit der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die Initiative ergriffen und auf der Ideenplattform des Bürgerbeteiligungsportals der Stadt Frankfurt die Forderung nach einer kommunalen Informationsfreiheits- bzw. Transparenzsatzung platziert. Inzwischen konnten bereits mehr als die 200 mindestens notwendigen Unterstützer*innen gewonnen werden, darunter Stadtverordnete von FDP, Linken, Partei und Piraten, aber auch Vertreter*innen von Bürger- und Mieter*innen-Initiativen. Jede weitere Unterstützungs-Unterschrift hilft dabei, den politischen Druck auf den Magistrat in dieser Sache zu erhöhen.

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