#Hessentrojaner und „Verfassungsschutz“-Gesetz: Fragen und Anmerkungen zum Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion
Die SPD-Fraktion im Hessischen hat am 13.03.2018 einen Änderungsantrag zum vielfach kritisierten Entwurf des von CDU und Grünen vorgelegten Entwurfs zur Neufassung des hessischen “Verfassungsschutz”gesetzes (Stichwort: „#Hessentrojaner“) vorgelegt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion verstößt der Gesetzesentwurf von CDU und Grünen eindeutig gegen das Grundgesetz. Insbesondere die so genannte „Online-Durchsuchung“, also das Ausspähen von mit dem Internet verbundenen Endgeräten mit Hilfe einer verdeckt vom Verfassungsschutz installierten Software (#Hessentrojaner), wird von der SPD abgelehnt. Gleiches gilt für die Befugnisse zur technischen Wohnraumüberwachung. Deutlich gestärkt werden müssen nach Auffassung der SPD-Fraktion die Möglichkeiten des Parlaments, den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Entfallen sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag die anlasslose Zuverlässigkeitsüberprüfung Bewerber im öffentlichen Dienst sowie für Projektträger und Personen, die im Bereich der Extremismusprävention tätig sind. Verbesserungen fordert die SPD-Fraktion bei den Auskunftsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Diese müssten auf Anfrage umfassend darüber informiert werden, ob, warum und mit welchem Ergebnis sie in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten seien.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat einen Vergleich der beiden Gesetzentwürfe von CDU/Grünen und SPD vorgenommen und in einem Offenen Brief an die SPD-Landtagsfraktion u. a. festgestellt:
- Besser als im Entwurf von CDU und Grünen: Die Präambel wird angepasst. Bleiben soll aber, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) „Dienstleister der Demokratie“ sei. Dies nach den Erfahrungen im Umgang des LfV mit der NSU-Mordserie festzustellen ist u. E. nach allenfalls eine Hoffnung, aber nicht die Beschreibung einer Realität.
- Positiv: Die ersatzlose Streichung der §§ 7 – 9 (Wohnraumüberwachung, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung) aus dem Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen. Damit wird ein Beitrag geleistet zur Sicherstellung der Integrität informationstechnischer Systeme.
- Interessant: Der Vorschlag zur Verkehrung der Reihenfolge der bisherigen §§ 13 und 14 des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen. Die Strafvorschriften für V-Leute und verdeckte Ermittler werden dadurch klarer definiert. An der Fragwürdigkeit des Einsatzes von V-Leuten (auch dafür ist die NSU-Mordserie ein Beleg) ändert sich dadurch aber nichts.
- Positiv: Die von Ihnen beantragte ersatzlose Streichung der Überprüfung der Verfassungstreue bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst in § 21 des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen.
- Positiv: Die von Ihnen beantragte ersatzlose Streichung der Überprüfung der Verfassungstreue bei Beratungsstellen in § 21 des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen.
- Positiv: Durch die Änderung im bisherigen § 27 (Auskunft) wird das Recht auf Auskunft verstärkt, auf eine „Selbstbezichtigung“ wie im Entwurf von CDU und Grünen („Das Landesamt erteilt… auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt“) wird verzichtet.
- Positiv auch: Die Erweiterung des Auskunftsrecht im bisherigen § 27 auf „den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung sowie die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen“.
- Bedauerlich: Ihr Verzicht auf Änderungen im Bezug auf die beabsichtigten Neuregelungen im HSOG, insbesondere im Bezug auf den geplanten § 31a (Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten).
Unabhängig von den politischen und parlamentarischen Auseinandersetzungen um die Neufassung des hessischen „Verfassungsschutz“-gesetzes vertritt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gemeinsam mit anderen Organisationen den Standpunkt, dass der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ überflüssig, gefährlich und unkontrollierbar ist und daher abgeschafft werden sollte.