Ab 1. April 2018: Datenschutz in Neuwagen wird zum Problem

Datenschutzrheinmain/ März 26, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Hersteller von Pkw’s und leichten Nutzfahrzeugen sind ab 31.03.2018 verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit dem eCall-System auszurüsten. eCall ist ein von der Europäischen Union geplantes EU-weites Notrufsystem: Im Falle des (Un-)Falles soll über das Mobilfunknetz an die eCall-Notrufabfragestelle der sog. Mindestdatensatz (MSD) übermittelt. Dieser besteht aus der Fahrzeugidentifikationsnummer, dem Unfallzeitpunkt, dem Standort des Fahrzeugs, der Anzahl der Mitfahrer und der Fahrtrichtung des Fahrzeugs. Der Notruf kann entweder automatisch durch eingebaute Sensoren im Fahrzeug oder manuell durch die Fahrzeuginsassen ausgelöst werden.

“Verkauft” wird die Neuerung von Ihren BefürworterInnen damit, dass dadurch in Gefahrensituationen schnell Hilfe organisiert werden könne und der Schutz personenbezogener (Nutzungs-)Daten der Fahrzeuge gewährleistet sei.

Letzteres muss bezweifelt werden. Die Zeit informierte bereits im Juli 2014 über eine Studie von Volker Lüdemann, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Osnabrück. Dieser stellte fest: “Der europäische Gesetzgeber hat nicht nur die Notfallrettung im Sinn, wie es immer nach außen kommuniziert wird. Parallel zum eCall-System wird nämlich still und heimlich ein zweites System in die Autos installiert, das Zusatzdienste erlaubt, die unbeschränkt und permanent Daten über das Netz vermitteln… Während der eigentliche Notruf datenschutzrechtlich völlig unproblematisch ist, sind die erlaubten Zusatzdienste völlig unreguliert… Hier wird unter dem Deckmantel der Lebensrettung die Grundlage für den gläsernen Autofahrer geschaffen…”

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