Ab 1. April 2018: Datenschutz in Neuwagen wird zum Problem

Datenschutzrheinmain/ März 26, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Hersteller von Pkw’s und leichten Nutzfahrzeugen sind ab 31.03.2018 verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit dem eCall-System auszurüsten. eCall ist ein von der Europäischen Union geplantes EU-weites Notrufsystem: Im Falle des (Un-)Falles soll über das Mobilfunknetz an die eCall-Notrufabfragestelle der sog. Mindestdatensatz (MSD) übermittelt. Dieser besteht aus der Fahrzeugidentifikationsnummer, dem Unfallzeitpunkt, dem Standort des Fahrzeugs, der Anzahl der Mitfahrer und der

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