Hessen: Vermehrt Gift-Attacken auf Bäume – Ausbau der Videoüberwachung würde das verhindern
„In Riedstadt wurden zehn Bäume vergiftet, darunter die 200 Jahre alte Karl-Spengler-Eiche. Die Attacken auf Bäume in Hessen häufen sich“, das meldet das ZDF am 08.08.2025.Es ist nicht der erste Mord an unschuldigen Bäumen in Hessen. So informierte das ZDF bereits am 16.07.2025: „In Frankfurt haben unbekannte zwei große Platanen mit Glyphosat vergiftet. Die Bäume müssen jetzt gefällt werden.“ Und die Hessenschau berichtet über weitere heimtückische Morde an weiteren Bäumen: In Bad Hersfeld, Butzbach, und Limburg.
Warum, so fragen sich viele besorgte Bürger*innen, werden gefährdete Bäume nicht durch „Videoschutzanlagen“ [1] vor Baumfrevel und Tod geschützt?
Damit so was nicht mehr passiert!
Die hessische Landesregierung von CDU und SPD kennt doch in anderen Situationen auch keine Hemmungen beim Ausbau der Videoüberwachung. Deshalb ein Vorschlag:
Zum präventiven Schutz gefährdeter Bäume
wird § 14 HSOG (Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen) ergänzt mit einem Absatz 12:
„(12) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können in Stadt und Land, Feld, Wald und Flur Bäume 1. zur Abwehr einer Gefahr, 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, oder 3. sofern diese Bäume aufgrund ihrer konkreten Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung günstige Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung bieten und deshalb anzunehmen ist, dass sie vergiftet werden, mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Ob die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen, haben die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden auf der Grundlage einer ortsbezogenen Lagebeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Umstand der Überwachung sowie der Name und die Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Fest installierte Anlagen sind alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen. Sollte ein Baum trotz alledem den Gifttod erleiden, sind die zu seinem Schutz angebrachten Bildübertragungsgeräte aus datenschutzrechtlichen Gründen nach amtsärztlicher Feststellung des Baumtods zeitnah zu entfernen.“
Das sollte doch zu machen sein, Herr Ministerpräsident Boris Rhein, Herr Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Prof. Dr. Roman Poseck und Herr Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Ingmar Jung.
Also frisch ans Werk!
[1] „Videoschutzanlagen“ = Orwell-deutsche Bezeichnung der hessischen Polizei für Videoüberwachungskameras.