Großangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz: Die Bundesregierung macht dicht! Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist massiv in Gefahr
SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsausschuss beschlossen, das seit 20 Jahren existierende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes de facto abzuschaffen. Nachzulesen im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung„ (besser: „Programm für Demokratieabbau und Intrasparenz“ – dort S. 11, Punkt 32). Damit bricht die Bundesregierung das Versprechen im Koalitionsvertrag, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformieren zu wollen. Von einem Mehrwert kann bei den geplanten Änderungen jedoch überhaupt nicht die Rede sein. Im Gegenteil!
Dieser Beschluss ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik, ein Frontalangriff auf Demokratie und Pressefreiheit.
- Fast alle Anfragen werden unmöglich: Anfragen soll es nur noch „mit berechtigtem Interesse“ geben, das heißt, für jede Anfrage bräuchte man einen Nachweis, warum man Anspruch auf die Informationen erhebt.
- Es ist ein Angriff auf Organisationen wie FragDenStaat und viele weitere, etwa die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International oder auch Tacheles, denn juristischen Personen werden Anfragen untersagt. Nur Privatpersonen dürfen in Einzelfällen anfragen.
- Auch die Pressefreiheit ist in Gefahr: Journalist*innen wird es massiv erschwert, IFG-Anfragen zu stellen.
- Nur Deutsche dürfen Anfragen stellen, EU-Bürger nur in Einzelfällen, Personen aus Drittstaaten gar nicht. Für jede Anfrage muss man also die Staatsangehörigkeit nachweisen.
- Anfragen werden zum Kostenrisiko, der Zugang zu Information ein Privileg für Reiche: Es können Gebühren von bis zu zehntausenden Euro anfallen, der bisherige Gebührendeckel in Höhe von 500 Euro soll wegfallen.
- Behörden können Anfragen künftig noch leichter ablehnen: Zu den bestehenden 30 Ausnahmefällen für Anfragen sollen weitere eingeführt werden.
- Das Korruptionsrisiko steigt massiv: Die Namen von Behördenmitarbeiter*innen sollen gänzlich geschwärzt werden. Damit ist nicht mehr nachvollziehbar, wer für Entscheidungen verantwortlich ist.
Mehr Informationen dazu auf der Plattform FragdenStaat.
Mit der geplanten Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes droht nun ein massiver Rückschritt. Deshalb ist es notwendig, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) erhalten bleibt und in Richtung Transparenz der öffentlichen Verwaltung ausgebaut wird.
Das fordert auch die Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Anfang Juni 2026 erklärte sie u. a.: „Unsere Verwaltung wird digitaler, unsere Datenmengen größer. Damit werden die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln komplexer.” Gleichzeitig stehe die Informationsfreiheit zunehmend unter Druck. Sicherheitsinteressen, Verwaltungsaufwand und politische Krisen würden immer wieder als Gründe angeführt, Informationszugänge einzuschränken. Specht-Riemenschneider warnte: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“
Aus Sicht der BfDI seien daher drei Schritte zentral:
Erstens muss Informationsfreiheit verfassungsrechtlich abgesichert werden. Das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen sollte im Grundgesetz verankert werden. Denn Informationsfreiheit ist ein aktives Teilhaberecht: Bürgerinnen und Bürger können staatliches Handeln nur dann verstehen, kontrollieren und mitgestalten, wenn sie Zugang zu den dafür notwendigen Informationen haben. „Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will. Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert“, so Specht-Riemenschneider.
Zweitens braucht der Bund ein echtes Transparenzgesetz. Moderne Verwaltung darf Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben. Sie sollte wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen – barrierefrei und leicht auffindbar. Dazu können etwa Verträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen, Gutachten, Studien oder Informationen zu Lobbykontakten gehören. Proaktive Transparenz erleichtert nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern kann auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.
Drittens braucht Informationsfreiheit eine starke handlungsfähige Aufsichtsinstanz. Auf Bundesebene ist das die BfDI. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Rechte nicht allein über langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. „Informationsfreiheit braucht Zähne. Eine Aufsicht, die nur mahnen kann, reicht nicht aus. Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz.“