Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses: US-Unternehmen sollen Beschäftigte künftig dazu nötigen können, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen

Datenschutzrheinmain/ März 18, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Gestützt auf eine Stellungnahme der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.03.2017 über einen Gesetzentwurf, den ein Komitee des US-Repräsentantenhauses vor wenigen Tagen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht hat. Die SZ teilt mit: „Unternehmen könnten künftig Angestellte dazu nötigen, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen. Amerikanische wie europäische Humangenetiker sind entsetzt… erfahrungsgemäß schwappen Vorstöße im Bereich der Bioethik irgendwann nach Europa über. Das muss nicht immer schlecht sein; in diesem Fall aber wäre es verheerend. US-Unternehmen könnten in Zukunft nämlich firmeninterne Wellness-Programme als Schleichweg nehmen, um den gesetzlich festgelegten Schutz der genetischen Privatsphäre zu umgehen… Und solche, bei denen in einem Gentest ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung festgestellt wird, wären für die Unternehmen in der Konsequenz eine Belastung, Arbeitsverträge würden nicht verlängert, Karrieren ausgebremst…“

Die Stellungnahme der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) vom 16.03.2017 liegt derzeit nur in englischer Sprache vor. Sie beginnt mit der Information: „A Bill that would allow companies to require employees to undergo genetic testing and disclose the results to their employers, or risk having to make health insurance payments of thousands of dollars extra, was recently approved by the US House of Representatives Committee on Education and the Workforce, with all 22 Republicans supporting it and all 17 Democrats opposing…“

Die Gefahr, dass Gentests bzw. das Vorhandensein von Erbkrankheiten in der Familie von öffentlichen und privaten Arbeitgebern missbraucht werden können, wenn sie davon Kenntnis erlangen, ist grundsätzlich auch in Deutschland vorhanden. Die SZ macht in ihrem Beitrag auf ein Beispiel aufmerksam:

In Deutschland wurde vor Jahren eine gesunde Lehrerin nicht verbeamtet, weil ihr Vater an der Erbkrankheit litt.“ Die SZ bezieht sich dabei auf einen Fall aus Hessen aus dem Jahr 2003 und stellt dazu fest: Das ist unmenschlich. Arbeitgeber sollen ihre Angestellten nach ihren Begabungen und Leistungen beurteilen, nicht nach deren genetischem Profil. Zumal die Ergebnisse von Gentests in den allermeisten Fällen nur ein Risiko feststellen, aber keine Gewissheit, dass ein Mensch tatsächlich erkranken wird.“ Die betroffene Lehrerin klagte 2004 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt und konnte sich dadurch auch gegen das Land Hessen durchsetzen, wie die SZ in einem Beitrag aus dem Jahr 2010 mitteilte.

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