Frankreich: Geldbuße von 20.000 € wegen illegaler Videoüberwachung von Beschäftigten verhängt

CCTV-NeinDanke/ Juni 28, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0 comments

In einem Beitrag auf der Homepage DatenschutzbeauftragterInfo wird darüber informiert, dass die französische Datenschutzbehörde CNIL ein Unternehmen mit einer Geldbuße von 20.000 Euro belegte, weil es u.a. ein Videoüberwachungssystem eingerichtet hatte, das seine Mitarbeiter ständig überwachte. Anlass der Untersuchungen und der Entscheidung waren Beschwerden von Beschäftigten des Unternehmens.

Die berechtigte Schlussfolgerung von DatenschutzbeauftragterInfo lautet, „dass sich auch Kleinstunternehmen nicht in Sicherheit wiegen können, wenn sie eklatant gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen und den Beschäftigtendatenschutz ignorieren. Insbesondere bei Beschwerden von Mitarbeitern oder Kunden werden die Aufsichtsbehörden tätig.“

Eine Möglichkeit, die überwachte Beschäftigte konsequent nutzen sollten. Hinweise, wie man sich erfolgreich gegen rechtswidrige Videoüberwachung wehren kann finden Sie hier.

 

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