Frankfurt: Videoüberwachung durch die Deutsche Bank im Außenbereich ihrer Filiale an der Konstablerwache?
Eine Frankfurter Bürgerin stellte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ihre Korrespondenz zu diesem Thema mit der Deutschen Bank zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung.
1.
Am 25.08.2023 erklärte sie in einer E-Mail an die Deutsche Bank:
„… ich möchte eine Beschwerde vorbringen und sie zugleich auffordern, meine Beschwerde ernst zu nehmen und die Videoüberwachung im Außenbereich ihrer Filiale Zeil 57, 60313 Frankfurt umgehend zu beenden. Dort überwachen zwei sogenannte Dome-Kameras zum einen den öffentlichen Straßenraum vor dem Eingangsbereich Ihrer Filiale in Richtung Konstablerwache und Reineckstraße, zum anderen den öffentliche Straßenraum entlang der Fahrgasse.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 2014 (Aktenzeichen C-212/13) festgestellt, dass das Recht privater Kamerabetreiber zur Videoüberwachung an der Grundstücksgrenze endet. Dieses Urteil wird durch den Betrieb der beiden genannten Kameras mißachtet. Die Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten regelt in § 6 Abs. 1 (Optische Raumüberwachungsanlagen), dass „Öffentlich zugängliche Bereiche, in denen Banknoten… ausgegeben oder angenommen werden… mit einer optischen Raumüberwachungsanlage ausgerüstet sein“ müssen. Dies betrifft Ihre Geschäftsräume, aber nicht den öffentlichen Straßenraum außerhalb Ihrer Filiale.
Aus meiner Sicht erschwerend kommt hinzu, dass wenige Meter von Ihrer Filiale entfernt ein Kameramast der Frankfurter Polizei mit zwei Kameras modernster Bauart auch den Eingangsbereich Ihrer Filiale im Blick hat. Ich verweise dazu auf die beiden beigefügten Fotos. Es gibt als aus meiner Sicht weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen für Sie eine Veranlassung, die beiden von mir genannten Kameras zu betreiben. Die Commerzbank verzichtet bei ihrer Filiale im Nachbargebäude Zeil 53 (vermutlich aus guten Gründen) auf die Videoüberwachung des öffentllichen Straßenraums vor ihrer Filiale…“
Der Beschwerde waren zwei Fotos beigefügt:
Eine der beiden Dome-Kameras am Gebäude der Filiale der Dt. Bank (am linken unteren Bildrand)
Videoüberwachungskameras der hessischen Polizei in unmittelbarer Nähe der Filiale
2.
Am 13.09.2023 antwortete die Dt. Bank mit einem kurzen Schreiben, in dem sie mitteilte, die beiden in der Beschwerde genannten Dome-Kameras würde nicht von ihr betrieben:
3.
Da die Richtigkeit dieser Aussage von der Beschwerdeführerin nicht überprüft werden kann, hat sie den Schriftwechsel und ihre Fotos zur Prüfung an den Hessischen Datenschutzbeauftragten weiter geleitet.
Wie dicht das Netz der Überwachung ist, wird sinnlich erfahrbar bei einem Spaziergang durch Frankfurts überwachte Mitte am Samstag, 23.09.2023 ab 14.00 Uhr – Treffpunkt: Konstablerwache (vor dem Café Nachtleben, Ecke Konrad-Adenauer-Straße). Der Spaziergang führt über Hauptwache und Goethestraße zum Opernplatz und endet am Eingang zum Rothschildpark an der Bockenheimer Landstraße.
Veranstalter des Spaziergangs ist die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.