Frankfurt braucht eine Transparenz-Satzung

Datenschutzrheinmain/ Februar 14, 2017/ alle Beiträge, Regionales/ 0Kommentare

Warum? In Hessen – und damit auch in Frankfurt – haben BürgerInnen, die von staatlichem Handeln betroffen sind, keine Rechtsgrundlage, um Informationen über das Handeln von Landes- und Kommunalbehörden zu erhalten. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Mangel. Er reduziert die Transparenz des staatlichen Handelns für die davon betroffenen BürgerInnen.

Seit 01.01.2006 gilt in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Dieses regelt aber lediglich Informationsansprüche gegenüber Behörden des Bundes (z. B. der Bundesagentur für Arbeit). 12 der 16 Bundesländer haben seit 1998 (Brandenburg als erstes Bundesland) eigene Gesetze zur Informationsfreiheit oder zur Transparenz beschlossen. In Hessen haben sich auch nach Inkrafttreten des IFG des Bundes die die Landesregierung tragenden Parteien CDU, FDP und Grüne der Schaffung  eines Hessischen Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetzes verweigert.

Die Stadt Frankfurt hatte sich deshalb zum 01.05.2012 eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung gegeben. Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Seite 1180 – 1181 Amtsblatt bzw. S. 22 – 23 des pdf-Dokuments) wurde sie aber erst am 30.10.2012 veröffentlicht. Sie war auf eine Dauer von zwei Jahren befristet, die Gültigkeit wurde nicht verlängert und die Satzunng trat daher zum 01.05.2014 wieder außer Kraft. Die Satzung bot anfragenden BürgerInnen deutlich weniger Rechte als das IFG des Bundes. Dies wurde in den Beratungen des Stadtparlaments von Oppositionsfraktionen kritisiert. Auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main  hat Kritik an der Informationsfreiheits-Satzung geübt. Diese Kritik stützte sich u. a. auf Erfahrungen von BürgerInnen, die von der Stadt Frankfurt Auskünfte zu den von ihr betriebenen Videoüberwachungsanlagen einforderten.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat jetzt gegenüber den Fraktionen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und Oberbürgermeister Peter Feldmann die Forderung erhoben, dass diese eine neue kommunale Transparenz-Satzung erarbeiten und in Kraft setzen. Die Gruppe hat – gestützt auf die Regelungen des IFG und des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) von 2012 und orientiert an der bis 30.04.2014 gültigen kommunale Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt – Maßstäbe ausgearbeitet, die einer neuen Transparenz-Satzung zugrunde liegen müssen, um Transparenz des Handelns kommunaler Ämter und Einrichtungen für die BürgerInnen zu gewährleisten. Der 18 Punkte umfassende Anforderungskatalog ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt alle an einer transparenteren Stadtverwaltung interessierten BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Vereine und sonstigen Interessengruppen ein,

  • gemeinsam das Thema zu bearbeiten,
  • den Anforderungskatalog an eine neue kommunale Transparenz-Satzung der Stadt Frankfurt weiter zu entwickeln und
  • das Gespräch mit Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern zu suchen,

damit den EinwohnerInnen von Frankfurt künftig bessere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Handeln von kommunalen Ämtern und Einrichtungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

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