Frankfurt braucht eine neue Informationsfreiheitssatzung
Mit Inkrafttreten des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) am 25.05.2018 stehen nun endlich auch den Bürger*innen in Hessen rudimentäre Informationsfreiheitsrechte gegenüber Behörden zur Verfügung. Diese sind längst nicht ausreichend und weit unter dem Standard, der vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes gesetzt wird; von Regelungen wie im Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) können hessische Bürger*innen weiter nur träumen.
Menschen, die vom Handeln städtischer Ämter, Betriebe und Einrichtungen im Frankfurt betroffen sind, haben aber wg. der Ausnahmeregelung in § 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG weiterhin keine Rechtsgrundlage, um Informationen über deren Handeln und deren Richtlinien zu erhalten. Diese Regelung bestimmt, dass hessische Kommunen und Landkreise aus dem Geltungsbereich des HDSIG im Bezug auf Informationsfreiheitsrechte (§§ 80 -89 HDSIG) ausgenommen sind . Ihnen wird aber das Recht eingeräumt, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu beschließen.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte zuletzt im Februar 2017 den Frankfurter Oberbürgermeister und die Fraktionen des Stadtparlaments aufgefordert, eine Transparenz-Satzung für Frankfurt zu erarbeiten und zu beschließen. Dies wurde damals aus den Reihen der Römerkoalition mit Hinweis auf ein im Landtag anhängiges Gesetzgebungsverfahren verweigert.
Nachdem nun der hessische Gesetzgeber die Kommunen aus dem Geltungsbereich der neuen Regelung gezielt herausgenommen hat, bleibt Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene weiterhin aus. Dies ist ein nicht mehr hinnehmbarer Mangel. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat daher in einem Schreiben vom 19.06.2018 an den Oberbürgermeister und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erklärt:
„Wir möchten Sie daher auffordern, umgehend prüfen zu lassen, ob eine Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt möglich ist und bei positivem Ergebnis mit der Erarbeitung umgehend zu beginnen. Andernfalls ist mit der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu beginnen. Diese Satzung darf mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist, sollte die Frankfurter Informationsfreiheitssatzung über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.“
Die Stadt Frankfurt hatte sich bereits zum 01.05.2012 eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung gegeben. Sie war auf eine Dauer von zwei Jahren befristet, die Gültigkeit wurde nicht verlängert und die Satzung trat daher zum 01.05.2014 wieder außer Kraft. Zudem bot die Satzung im Vergleich zu dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes deutlich weniger Rechte. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat – gestützt auf die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes und des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) und orientiert an der bis 30.04.2014 gültigen kommunalen Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt – Maßstäbe ausgearbeitet, die einer neuen Transparenz-Satzung zugrunde liegen müssen, um Transparenz des Handelns kommunaler Ämter, Betriebe und Einrichtungen für die BürgerInnen zu gewährleisten. Dieser Anforderungskatalog ist hier im Wortlaut nachlesbar.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt alle an einer transparenteren Stadtverwaltung interessierten BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Vereine und sonstigen Interessengruppen ein,
- gemeinsam das Thema zu bearbeiten,
- den Anforderungskatalog an eine neue kommunale Transparenz-Satzung der Stadt Frankfurt weiter zu entwickeln und
- das Gespräch mit Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern zu suchen,
damit den EinwohnerInnen von Frankfurt künftig bessere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Handeln von kommunalen Ämtern und Einrichtungen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Was nutzt so ein Recht, wenn es nicht anwendbar ist wie im Fall des Jobcenters in Frankfurt/Main?
Hallo Pierre,
das Jobcenter Frankfurt hat nach einer IFG-Anfrage eines Mitglieds der Datenschützer Rhein Main eine größere Zahl von Arbeitsanweisungen als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt, siehe https://ddrm.de/das-jobcenter-frankfurt-und-das-informationsfreiheitsgesetz-eine-schwierige-beziehungskiste/. War eine „schwere Geburt“, aber letztlich durchaus erfolgreich.
Wenn Sie Interesse an den Unterlagen haben, senden wir sie Ihnen gerne zu.
Sind denn ALLE Unterlagen im Netz veröffentlicht worden?
Interesse besteht an einer Verlinkung ohne, dass ich persönliche Daten angeben muss. Ist das möglich
Hallo Pierre,
im Unterschied zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) sieht das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bedauerlicher Weise nicht vor, dass Behörden des Bundes Informationen von sich aus veröffentlichen. Man erhält Sie nur auf der Grundlage einer IFG-Anfrage.
Sie können diese IFG-Anfrage auch anonymisiert stellen und dazu eine Mailadresse nutzen, die Sie speziell zu diesem Zweck bei einem Freemail-Anbieter einrichten.
Wir geben die uns bekannten Arbeitsanweisungen auf Anfrage gerne auch per Mail weiter.
Das Recht auf Informationsfreiheit im Job Center in Frankfurt am Main ist sehr wohl anwendbar. Es wird – mangels politischer Unterstützung – nur eher schleppend wahrgenommen und bedurfte einiger Anläufe zur Starthilfe durch die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit. Infolge dessen nahm die Zahl der Dokumente, die zur Verügung gestllt wurden, stetig zu.
Die Unterstützung durch die Bundesregierung und durch die hessische Landesregierung könnte besser sein. Auch die Presse und die Medien könnten das Thema konsequenter aufgreifen.
Unterm Strich hat aber es funktioniert.
Dagegen konnte sich das Job Center in Offenbach stur stellen. Ohne Informatiosnfreiheitsrechte für die Bürger konnte es erfolgreich und umfassend mauern.
von Roland Schäfer