Flörsheim: Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) verstößt mit Weitergabe von Personen- und Grundstücksdaten gegen Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ November 11, 2017/ alle Beiträge, Regionales/ 0Kommentare

Die Lokalzeitung Main-Spitze berichtet am 11.11.2017 über einen mehr als nur unsensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Bürgermeister der Stadt Flörsheim im Main-Taunus-Kreis.

Was ist passiert? Um einem Bauprojekt eines privaten Unternehmens auf die Sprünge zu helfen, wurden dem Unternehmen von der Stadtverwaltung ohne Kenntnis der bisherigen Grundstückseigentümer deren Namen, Adress- und Grundstücksdaten zur Verfügung gestellt, damit das Unternehmen anfragen konnte, ob Interesse am Verkauf des jeweiligen Grundstücks besteht. Die Main-Spitze berichtet: Die Weitergabe der Eigentümeradressen durch den Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) bestätigt auch die Pressestelle der Stadt. ‚Herr Antenbrink hat persönlich mit den meisten Eigentümern gesprochen und nach der überwiegend positiven Resonanz die Weitergabe der Anschriften veranlasst‘“.

Hätte Herr Antenbrink doch besser mal vor seiner „Aktion Wirtschaftsförderung“ in das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) geguckt. Das hat für solche Datenweitergaben durch Behörden klare und eindeutige Regelungen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn 1. eine diesem Gesetz vorgehende Rechtsvorschrift sie vorsieht oder zwingend voraussetzt, 2. dieses Gesetz sie zulässt oder 3. der Betroffene ohne jeden Zweifel eingewilligt hat.“ (§ 7 Abs. 1 HDSG)

Folgerichtig hat eine Sprecherin des Hessischen Datenschutzbeauftragten das Vorgehen des Flörsheimer Bürgermeisters als rechtswidrig beurteilt – so der Bericht der Main-Spitze.

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