Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung an kommunale Spitzenverbände in Hessen übergeben

Transparenz/ Februar 26, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 2Kommentare

Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen in den §§ 80 – 89 HDSIG  auch ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Ausgenommen vom Geltungsbereich des HDSIG sind u. a. die kommunalen Gebietskörperschaften, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). Nicht nur aus diesem Grund gilt das HDSIG als das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland.

Nach Kenntnissen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind nach fast zwei Jahren lediglich fünf kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Kraft gesetzt worden: In den Städte Bad Soden a. Ts. und Kassel  sowie den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf.

Mit der Schaffung von kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in allen hessischen Gemeinden, Städten (und Landkreisen) würde eine bestehende Lücke im demokratischen Aufbau von Staat und Verwaltung geschlossen. Die von kommunalen Entscheidungen und Handlungen betroffenen Menschen hätten dann bessere Möglichkeiten, sich zu informieren und Diskussions- und Entscheidungsprozesse der kommunalen Verwaltung zu bewerten. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat deshalb auf der Basis eines Satzungsentwurfs des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung erarbeitet. Er geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf.

Dem Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde der Satzungsentwurf vorab zur Kenntnis gegeben. In einer Stellungnahme werden keine Einwände gegen den Satzungsentwurf erhoben. Am 22.02.2020 hat ihn die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen (Hessischer Städtetag e. V.; Hessischer Städte- und Gemeindebund e. V.; Hessischer Landkreistag) übergeben.

Die Mustersatzung (Entwurf) „Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen“ ist hier im Wortlaut nachlesbar.

2 Kommentare

  1. Gab es vom HSGB jemals eine Rückmeldung zu dem Entwurf?

    1. Nein! Aber

      1.
      Der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte ist in seinem Tätigkeitsbericht für 2020 darauf eingegangen, siehe
      https://ddrm.de/stellungnahme-zum-entwurf-der-buergerrechtsgruppe-diedatenschuetzer-rhein-main-fuer-eine-kommunale-informationsfreiheitssatzung-im-taetigkeitsbericht-des-hessischen-datenschutz-und-informationsfreihe/.

      2.
      Auch das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, siehe
      https://ddrm.de/wiesbaden-informationsfreiheitssatzung-beschlossen/

      Aus beiden Stellungnahmen geht hervor, dass unser Entwurf rechtlich umgesetzt werden könnte, wenn der politische Wille dazu „vor Ort“ vorhanden ist.

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