Elektronische Gesundheitskarte: Eine Krankenkasse versucht, eine Versicherte zu erpressen

Datenschutzrheinmain/ April 16, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Ein Mitglied der BKK HENSCHEL Plus hat sich an die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main gewandt, weil ihre Krankenkasse ihr weder eine neue Krankenversicherungskarte ausstellt noch ihren Widerspruch gegen die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte bearbeitet.

Die bisherige Entwicklung:

18.07.2012: Schreiben der BKK HENSCHEL Plus an die Versicherte. Es fällt darin die erpresserische Wortwahl auf, die in dem Absatz gipfelt: „In der Konsequenz ergibt sich daraus, dass Versicherte nach Ablauf der Gültigkeit ihrer bisherigen Krankenversicherungskarte dann als Privatpatient zu behandeln sind und die Kosten für ihre Behandlung selbst zu tragen haben“.

Das Schreiben erweckt zudem durch den Zusatz im Fuß der Vorderseite „…Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rückseite“ und durch den Abdruck dieser Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite für unkundige LeserInnen den Eindruck, dieses Schreiben sei ein Rechtsfolgen auslösender Bescheid und nicht lediglich ein Informationsschreiben, das die Rechtsauffassung der BKK HENSCHEL Plus wiedergibt. Das Schreiben ist in anonymisierter Form hier im Wortlaut nachlesbar: B-2012.07.18-von-bkk-henschel-plus anonymisiert

27.07.2012: Die Versicherte lehnt die Übersendung eines Fotos an die BKK HENSCHEL Plus ab und legt begründeten Widerspruch gegen die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte mit Foto ein. Der Widerspruch geht in Schriftform per Einschreiben mit Rückschein der BKK HENSCHEL Plus zu. Bis zum heutigen Tag gibt es dazu von der BKK HENSCHEL Plus weder eine Eingangsbestätigung noch sonst eine Reaktion.

31.03.2013: Die Gültigkeit der bisherigen Krankenversicherungskarte der Versicherten läuft ab.

08.04.2013: Die BKK HENSCHEL Plus sendet der Versicherten erneut ein Informationsschreiben verbunden mit der Aufforderung, ein Passbild zuzusenden. Auf den Widerspruch der Versicherten vom 27.07.2012 wird erneut mit keinem Wort eingegangen.

09.04.2013: Die Versicherte beantragt unter Hinweis auf ihren Widerspruch vom 27.07.2012 per Fax bei der BKK HENSCHEL Plus die Ausstellung einer Krankenversicherungskarte.

16.04.2013: Die BKK HENSCHEL Plus hat bislang nicht reagiert. Die von diesem Vorgehen der BKK HENSCHEL Plus betroffene Versicherte m Betroffene wendet sich hilfesuchend an die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main.

Die Datenschützer Rhein-Main bewerten das Verhalten der BKK HENSCHEL Plus, weder den Widerspruch der Versicherten zu bearbeiten noch ihr eine neue Krankenversicherungskarte auszustellen, als grob rechtswidrig. Selbst wenn man zur Auffassung gelangen sollte, dass es eine Rechtspflicht zur Abgabe eines Fotos für die Gesundheitskarte gäbe, dient all dies nur zum Nachweis des Bestehens des Versicherungsverhältnisses – es konstituiert dies nicht. Eine Verweigerung von Leistungen, um einzelne Versicherte zur Abgabe eines Fotos zu nötigen, entspringt einer abwegigen Rechtsauffassung. Es entbehrt zudem jeglichen Fürsorgepflichten einer Krankenversicherung gegenüber ihren Versicherten. 

Die Konsequenz:

In Übereinstimmung mit der betroffenen Versicherten hat sich die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main an die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen – das Bundesversicherungsamt (http://www.bundesversicherungsamt.de/) – gewandt. Im Schreiben wird die Bitte geäußert, die geschilderten Sachverhalte zu prüfen und – sollte die Aufsichtsbehörde zum Ergebnis kommen, dass die Beschwerden der Versicherten zu Recht besteht – die notwendigen Konsequenzen gegenüber der BKK HENSCHEL Plus einzuleiten, bis hin zur Androhung der Entziehung der Zulassung als gesetzliche Krankenkasse. Das Schreiben ist in anonymisierter Form hier im Wortlaut nachlesbar: B-2013.04.16 an bundesversicherungsamt – anonymisiert

Nachtrag 18.04.2013:

Die betroffene Versicherte teilt mit: „…heute habe ich per Post einen Ersatz-Abrechnungsschein von der BKK Henschel Plus erhalten…“. Das ist zwar nicht die von der Versicherten beantragte Krankenversicherungskarte – aber sie kann damit einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen ohne befürchten zu müssen, dass dieser Ihr eine Rechnung als „Privatpatientin“ präsentiert.

Die erpresserische Wortwahl der BKK HENSCHEL plus „In der Konsequenz ergibt sich daraus, dass Versicherte nach Ablauf der Gültigkeit ihrer bisherigen Krankenversicherungskarte dann als Privatpatient zu behandeln sind und die Kosten für ihre Behandlung selbst zu tragen haben“ die am Anfang der Auseinandersetzung stand, wird durch diese Praxis widerlegt und ad absurdum geführt!

Um so verwerflicher ist es wie die BKK Henschel plus versucht hat, mit unwahren Behauptungen nicht nur diese Versicherte unter Druck zu setzen. In vielen Fällen wird dies (leider) gelungen sein.

2 Kommentare

  1. Pingback: Die Krankenkasse hat bislang nicht reagiert - Die Krankheitskarte

  2. Sie sollten einmal mit der betroffenen Versicherten in Kontakt treten und die Informationen auf dem neuesten Stand bringen. Denn inzwischen hat die betroffene Versicherte Klage vor dem SG Frankfurt am Main erhoben. Das SG Berlin hat übrigens einer Klage, die in die gleiche Richtung geht nicht statt gegeben.

    Im Übrigen verwahrt sich die BKK HENSCHEL Plus vor dem von Ihnen erhobenen Vorwurf der „erpresserischen Wortwahl“. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden, würden Sie feststellen, dass dies die Sprachwahl des Bundesgundheitsministeriums. Auch die Kassenärztliche bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband habe inzwischen auf die Folgen einer Verweigerung ab 01.01.2014 hingewiesen.

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