Elektronische Gesundheitskarte (eGk) ohne Foto – geht das?

Datenschutzrheinmain/ März 27, 2014/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Scheinbar Ja! So zumindest 2 Erfahrungsberichte, auf die wir hinweisen möchten:

 

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main möchte aber nicht versäumen, auch darauf hinzuweisen, dass das Foto nicht das einzige und auch nicht das vorrangige Problem mit der eGk ist. Nicht vergessen sollte werden, dass das eigentliche Problem mit der eGk die geplante zentrale Speicherung von Gesundheits- und Patientendaten ist. Diese ist zwar (nach bisheriger Rechtslage) an die vorherige Zustimmung der Betroffenen gebunden. Aber nichts ist schneller geändert als ein Gesetz…

2 Kommentare

  1. Laut meiner Info, macht es die tk auch mal ohne Foto, mir haben sie bisher nur einen befristeten Leistungsnachweis geschickt.

  2. Ist ja sehr interessant, dass die resp. einige KKen jetzt ganz offenbar anfangen unter dem politisch angedrohten, finanziellen Kürzungsdruck den sie (!) verpflichtenden §291 (a) SGB V zu missachten, um nur schlussendlich wohl auf die erforderliche Zahl ausgegebener eGK zu kommen.

    Dies musste lt. §291 SGB V übrigens bereits bis zum 1. Januar 2006 erfolgt sein …

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