Einschüchterung durch rechtswidrig erstellte Polizeivideos

Datenschutzrheinmain/ Mai 20, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter hat in einer Pressemeldung “rechtswidriges Filmen der Polizei bei Anti-Naziprotesten” gerügt. Zuvor hatte der bayerische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage Ritters bestätigt, dass Videoaufnahmen in dem von dem SPD-Politiker beobachteten Fall rechtswidrig waren. Ritter schilderte seine Beobachtungen so:

“Am 29.09.2012 habe ich mich bei den Protesten gegen die Kundgebungen der rechtsextremen NPD-Tarnorganisation ‘Bürgerinitiative Ausländerstopp’ beteiligt. Hierbei musste ich erleben, dass die Polizei engagierte Bürgerinnen und Bürger filmte, die aus den Fenstern eines Hauses in München ein Transparent hängten, um ihren Protest gegen die menschenverachtende Propaganda der Nazis auszudrücken.” Er habe daraufhin den Kontakt mit den Beamten vor Ort gesucht um zu klären, weshalb sie diese Maßnahme ergreifen, erklärt Ritter. Seine Einschätzung, dass hier weder eine Störung, noch eine potentielle Gefahrensituation, noch die Gefahr der Begehung einer Straftat vorlag, alles Situationen, die eine Rechtsgrundlage für Videoaufzeichnungen geboten hätten, wurde vom bayerischen Datenschutzbeauftragen bestätigt.

“Der Vorfall zeigt, dass die Ausbildung der mit der Videoaufzeichnung betrauten Beamten dringend verbessert werden muss. Dass die Situation keine Rechtsgrundlage für Videoaufnahmen bot, war auch für juristische Laien erkennbar”, erklärt Ritter. Überzogene polizeiliche Videoaufzeichnungen bei legalem und legitimen Handeln führe zu einer Einschüchterung der Menschen, die lediglich ihr Recht auf Protest gegen Neonazis wahrnehmen, so der SPD-Politiker.

Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/154289

Auch in Frankfurt waren zuletzt am 1. Mai dutzende Videokameras der Polizei bei der Beobachtung von antifaschistischen DemonstrantInnen im Einsatz. Spannend die Fragen,

  • ob die filmenden BeamtInnen hinreichend mit den Rechtsgrundlagen (BDSG, HSOG, Dienstvorschriften etc.) vertraut gemacht wurden;
  • was sie alles gefilmt haben;
  • von wem und zu welchen Zwecken die Aufnahmen ausgewertet wurden und
  • wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert bleiben?

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