Ein Ostergeschenk: POI I7FI in Hessen will Schutz personenbezogener Daten künftig ernst nehmen

Powidatschl/ April 15, 2022/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 2Kommentare

Ein Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) sagte am Donnerstag als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt, die Polizeiführung habe darauf hingewirkt, dass Auskünfte an unbekannte Anrufer oder E-Mail-Adressen nur noch gegen Bekanntgabe eines polizeilichen Kennwortes erfolgen.“

Das berichtet die Frankfurter Rundschau am14.04.2022.

Dann können wir uns ja jetzt beruhigt zurücklehnen. Die POI I7FI– Welt ist (wieder) in Ordnung. Vergessen wir NSU 2.0, vergessen wir die Zustände in hessischen POI I7FI-Dienststellen.

Der Osterfrieden ist hergestellt; die Welt von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) ist gut!

Bis zum nächsten mal in diesem Theater…

2 Kommentare

  1. Private Daten für die NSU 2.0-Morddrohungen, gegen Personen des öffentlichen Lebens, sollen u. a. aus hessischen Polizeicomputern stammen. Im Prozess gegen den Angeklagten Alexander M. zeigt sich, dass diesbezüglich gegen Polizistinnen und Polizisten “mit angezogener Handbremse“ ermittelt wurde. Mit Blick auf den hessischen (parlamentarischen) Untersuchungsausschuss zum NSU-Mord an Halit Yozgat (Kassel 2006) stellt sich die Frage: Soll in Sachen NSU 2.0 abermals in Hessen Aufklärung verhindert werden?
    Im Zuge der Ermittlungen zu den Drohungen des NSU 2.0 konnte meist nicht geklärt werden, welche Polizistinnen und Polizisten die privaten Daten später bedrohter Personen in den polizeilichen Auskunftssystemen abfragten. Die Gründe für die illegalen Abfragen in Wiesbaden, Hamburg und Berlin sind – nach wie vor – völlig unklar. Ebenfalls unklar ist, wie der Verfasser der Drohschreiben an teils gesperrte Adressdaten kam.
    In seiner Antwort vom 17.11.21, auf eine Anfrage (Drucksache 20/ 6473) des Linken-Politiker Torsten Felstehausen (MdL, Fraktion Die Linke im hess. Landtag), teilte der hessische Innenminister Peter Beuth in seiner Vorbemerkung mit: “(…) Im Zuge der NSU 2.0 Ermittlungen sind mehrmals Verstöße bekannt geworden, bei denen von Bediensteten der hessischen Polizei Daten von Bürgerinnen und Bürgern illegal abgefragt und teilweise auch missbräuchlich verwendet wurden. Die Debatte um Aufklärung und eine Verbesserung der Datensicherheit hält an. (…) Die hessische Polizei ist sich der Bedeutsamkeit des Themenkomplexen „Datensicherheit“ sehr bewusst. (…)“
    Bis zum bekanntwerden (Dez. 2018) des Falls der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die damit verbundenen polizeilichen Datenabfragen im NSU 2.0-Komplex (Drohschreiben), sollen sich nicht wenige Polizeibeamtinnen und -beamte – bei telefonischen Auskunftsersuchen an hessische Polizeidienststellen – am Telefon um “Kopf und Kragen geredet“ haben.
    So bekamen bspw. Personen, welche sich telefonisch als gesetzliche Berufsbetreuer ausgaben und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen (Stichworte: Ladendiebstahl, Leistungserschleichung/ “Schwarzfahren“ & Hausverbot) zahlreiche Informationen aus hessischen Polizeicomputern, wenn nur der Name und das Geburtsdatum zur betreffenden Person bekannt gewesen sind – in einer Art vorauseilendem Gehorsam der abfragenden Beamtinnen und Beamten, z. B. im POLAS-System.

  2. „NSU 2.0“: Mysteriöse Datenabfragen bei der Polizei (Frankfurter Rundschau, 15.04.22)

    https://www.fr.de/rhein-main/nsu-mysterioese-datenabfragen-bei-der-polizei-91481033.html

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